Gliederungszahl

1213/6–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gedersdorf

Ausgabedatum

28.03.2003

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gedersdorf

1213/6–0

Kundmachung

30/03

2003-03-28

Blatt 1

Ausgegeben am28.03.2003

Jahrgang 200330. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Gedersdorf

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratKnotzer

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 11. Februar 2003, Zl. IVW3-M-3131001/002-2003, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Gedersdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein grüner Schild, über geflutetem blauem Schildfuß mit vier silbernen Wellenleisten durch eine silberne Leiste gespalten, rechts übereinander eine goldene Jakobsmuschel und eine goldene heraldische Lilie, links ein goldener Weinstock mit drei Trauben und drei Blättern.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Gedersdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb“ genehmigt.