Gliederungszahl

1213/10–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf

Ausgabedatum

31.03.2004

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf

1213/10–0

Kundmachung

22/04

2004-03-31

Blatt 1

Ausgegeben am31.03.2004

Jahrgang 200422. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Altendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 2. März 2004, Zl. IVW3-M-3180101/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Altendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Schräglinks durch Zahnschnitt geteilt, oben in Grün ein goldener Krug, unten in Gold ein aufrecht stehender grüner Hammer, belegt mit einem schräglinks gestellten grünen Winkeleisen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Altendorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.