Gliederungszahl

1213/12–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Unserfrau-Altweitra

Ausgabedatum

17.09.2004

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Unserfrau-Altweitra

1213/12–0

Kundmachung

64/04

2004-09-17

Blatt 1

Ausgegeben am17.09.2004

Jahrgang 200464. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Unserfrau-Altweitra

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 21. Juli 2004, Zl. IVW3-M-3093901/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Unserfrau-Altweitra das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Von Gold und Grün im Wellenschnitt geteilt, oben zwei rote heraldische Rosen mit goldenen Butzen und silbernen Kelchblättern, unten erhöht ein silberner Wellenbalken, im Schildfuß eine silberne Erdäpfelblüte.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Unserfrau-Altweitra festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb” genehmigt.