Gliederungszahl

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Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems

Ausgabedatum

30.09.2004

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems

1213/13–0

Kundmachung

75/04

2004-09-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.09.2004

Jahrgang 200475. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. Juli 2004, Zl. IVW3-M-3130201/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Ein grüner Schild, über geflutetem blauem Schildfuß mit drei silbernen Wellenfäden durch eine silberne Leiste gespalten, vorne schräggekreuzt ein goldenes gestürztes Schwert und ein goldener Palmzweig, hinten übereinander drei goldene sechsstrahlige Sterne.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Marktgemeinde Albrechtsberg an der Großen Krems festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gelb-Blau” genehmigt.