Gliederungszahl

1213/14–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weinzierl am Walde

Ausgabedatum

30.09.2004

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weinzierl am Walde

1213/14–0

Kundmachung

76/04

2004-09-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.09.2004

Jahrgang 200476. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Weinzierl am Walde

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratSchabl

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 7. September 2004, Zl. IVW3-M-3135001/002-2004, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Weinzierl am Walde das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch eine eingebogene, gestürzte schwarze Spitze, belegt mit einem silbernen Wolfskopf, gespalten, vorne in Silber ein roter Ring, hinten dreimal silberblauer Wolkenschnitt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiß- Schwarz” genehmigt.