Gliederungszahl

1213/18–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf

Ausgabedatum

06.07.2006

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf

1213/18–0

Kundmachung

52/06

2006-07-06

Blatt 1

Ausgegeben am06.07.2006

Jahrgang 200652. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Meiseldorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juni 2006 Zl. IVW3-M-3111401/001-2006, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Meiseldorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In einem blauen, von einem silbernen Wellenbalken schräglinks geteilten Schild oben ein goldener, nach oben geöffneter Halbmond, unten eine goldene Wolfsangel und im Schildfuß drei silberne Steine.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde Meiseldorf festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Blau-Weiß” genehmigt.