Gliederungszahl

5025/9–0

Titel

Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen

Ausgabedatum

31.07.2006

Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen

5025/9–0

Stammverordnung

69/06

2006-07-31

Blatt 1

Ausgegeben am31.07.2006

Jahrgang 200669. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 27. Juni 2006 aufgrund des § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025–7 , verordnet:

Verordnung über die Verlegung der Semesterferien im Schuljahr 2007/08 an den landwirtschaftlichen Fachschulen

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratPlank

Abweichend von § 14 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes beginnen bei den ganzjährigen landwirtschaftlichen Fachschulen die Semesterferien im Schuljahr 2007/08 am zweiten Montag im Februar.