Gliederungszahl

1213/19–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf

Ausgabedatum

15.03.2007

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf

1213/19–0

Kundmachung

17/07

2007-03-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.03.2007

Jahrgang 200717. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 20. Februar 2007, Zl. IVW3-M-3061601/001-2007, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Gemeinde Klausen-Leopoldsdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün schräggekreuzt eine silberne Zugsäge und ein silbernes Sappel, darunter aus einem blauen Schildfuß wachsend eine silberne Bachklause mit zwei rundbogigen Durchlässen und zwei Wehrhäuschen mit Walmdach.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Gemeinde festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Weiß- Blau” genehmigt.