Gliederungszahl

9480/2–0

Titel

Verordnung über die Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin

Ausgabedatum

15.03.2005

Verordnung über die Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin

9480/2–0

Stammverordnung

23/07

2005-03-15

Blatt 1

Ausgegeben am15.03.2005

Jahrgang 200723. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 20. Februar 2007 aufgrund des § 8 Abs. 2 des NÖ Bestattungsgesetzes 2007, LGBl. 9480 , verordnet:

Verordnung über die Höhe der Vergütung für den Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin

Niederösterreichische Landesregierung:LandesrätinKadenbach

§ 1

Die Höhe der Vergütung des Totenbeschauers oder der Totenbeschauerin (§ 4 Abs. 3 Z. 2 NÖ Bestattungsgesetz 2007) für die Durchführung einer Totenbeschau wird mit €

53,49 festgesetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2007 in Kraft.