Gliederungszahl

1213/20–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau

Ausgabedatum

07.09.2007

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau

1213/20–0

Kundmachung

66/07

2007-09-07

Blatt 1

Ausgegeben am07.09.2007

Jahrgang 200766. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Stadtgemeinde Litschau

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterOnodi

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 6. August 2007, Zl. IVW3-M-3092501/002-2007, gemäß § 4 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, der Stadtgemeinde Litschau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Rot zwei gekreuzte silberne Hellebarden.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–12, die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Litschau festgesetzten Gemeindefarben “Weiß und Rot” genehmigt.