Gliederungszahl

4005/1–0

Titel

Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten

Ausgabedatum

29.02.2008

Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten

4005/1–0

Stammverordnung

30/08

2008-02-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.02.2008

Jahrgang 200830. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Kundmachung über die Aufhebung der Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 30. November 2007, V 54/07-8, die Verordnung des Bürgermeisters der Stadtgemeinde Amstetten über ein Verbot der Anbahnung und Ausübung der Prostitution in der Stadtgemeinde Amstetten vom 20. Dezember 2002 als gesetzwidrig aufhoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 31. Jänner 2008 zugestellt.

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