Gliederungszahl

1213/21–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ottenthal

Ausgabedatum

29.09.2008

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ottenthal

1213/21–0

Kundmachung

80/08

2008-09-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.09.2008

Jahrgang 200880. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–13:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ottenthal

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 25. August 2008, Zl. IVW3-M-3165801/002-2008, gemäß § 4 Abs.1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–13, der Gemeinde Ottenthal das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün eine rote, weiß gesäumte, gestürzte, eingebogene Spitze, belegt mit einem goldenen, gestürzten Schwert und rechts und links begleitet von je zwei vierblättrigen weißen Blüten mit goldenen Butzen.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–13, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ottenthal festgesetzten Gemeindefarben “Rot-Gold-Grün” genehmigt.