Gliederungszahl

1005/1–0

Titel

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009

Ausgabedatum

30.10.2008

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009

1005/1–0

Stammverordnung

82/08

2008-10-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.10.2008

Jahrgang 200882. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Oktober 2008 aufgrund des § 17a Abs. 3 des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBl. 1005–15 , verordnet:

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2009

Niederöstereichische Landesregierung:LandesratSobotka

Niederöstereichische Landesregierung:Landeshauptmann- StellvertreterLeitner

§ 1

Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2009 je Gemeinderat in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl

bis

500 EW

€ 218,13

von

501

bis

1.000 EW

€ 329,89

von

1.001

bis

2.000 EW

€ 436,30

von

2.001

bis

3.000 EW

€ 655,50

von

3.001

bis

4.000 EW

€ 727,51

von

4.001

bis

5.000 EW

€ 800,58

von

5.001

bis

7.000 EW

€ 873,66

von

7.001

bis

10.000 EW

€ 945,64

von

10.001

bis

20.000 EW

€ 1.018,72

von

20.001

bis

30.000 EW

€ 1.091,79

mehr als

30.000 EW

€ 1.164,87

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2009 in Kraft.