Gliederungszahl

1213/22–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa

Ausgabedatum

17.04.2009

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa

1213/22–0

Kundmachung

47/09

2009-04-17

Blatt 1

Ausgegeben am17.04.2009

Jahrgang 200947. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Aderklaa

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. März 2009, Zl. IVW3-M-3080101/001-2009, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, der Gemeinde Aderklaa das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Im schräglinks geteilten Schild oben in Gold ein blaues Dreieck, belegt mit einem goldenen, oben und am Querholz zugespitzten Kreuz, unten in Grün eine goldene, aus sieben Ähren bestehende Korngarbe.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–14, die vom Gemeinderat der Gemeinde Aderklaa festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Gold-Grün” genehmigt.