Gliederungszahl

1213/24–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haugschlag

Ausgabedatum

05.03.2010

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haugschlag

1213/24–0

Kundmachung

16/10

2010-03-05

Blatt 1

Ausgegeben am05.03.2010

Jahrgang 201016. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Haugschlag

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 9. Februar 2010, Zl. IVW3-M-3091501/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Haugschlag das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Gold ein grüner Dreiberg, besetzt mit drei grünen Fichten und belegt mit einer goldenen schräglinks gestellten Axt, die über einem silbernen, aus dem Schildfuß wachsenden Felsen schwebt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Haugschlag festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün-Weiß” genehmigt.