Gliederungszahl

5025/28–2

Titel

Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”

Ausgabedatum

05.03.2010

Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”

5025/28–0

Stammverordnung

27/04

2004-05-13

Blatt 1-4

5025/28–1

1. Novelle

47/06

2006-06-30

Blatt 1, 2

5025/28–2

2. Novelle

17/10

2010-03-05

Blatt 1-5

Ausgegeben am05.03.2010

Jahrgang 201017. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 9. Februar 2010 aufgrund des § 99 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. 5025–8 , verordnet:

Änderung der Verordnung über den Schulversuch

“Mehrberuflichkeit an

Landwirtschaftlichen Fachschulen“

Artikel I

Die Verordnung über den Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen”, LGBl. 5025/28, wird wie folgt geändert:

Artikel II

Artikel I tritt am 6. September 2010 in Kraft.

Niederösterreichische Landesregierung:LandesratHeuras

§ 1

Art und Ziel des Schulversuches

(1) Zur Erprobung besonderer pädagogischer und schulorganisatorischer Maßnahmen wird der Schulversuch “Mehrberuflichkeit an Landwirtschaftlichen Fachschulen” als ganzjährige Sonderform auf der Ebene der 12. Schulstufe angeordnet:

Standort

Lehrberuf(e)

Edelhof

Tischlerei, ZimmereiMaurer/Maurerin

Gießhübl

Maschinenfertigungstechnik

Hohenlehen

Tischlerei, ZimmereiMaurer/Maurerin

Mistelbach

Informationstechnologie-Technik

Warth

Metallbearbeitung

(2)

Ziel dieses Schulversuches ist es,

* Personen auf die selbstständige Führung eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes vorzubereiten und

* eine zusätzliche systematische Ausbildung im

angeführten Lehrberuf durchzuführen, um eine Zulassung zur Lehrabschlussprüfung im angeführten Lehrberuf gemäß § 23 Abs. 9 des Berufsausbildungsgesetzes – BAG, BGBl. Nr. 142/1969 in der Fassung BGBl. I Nr. 82/2008, zu erreichen.

§ 2

Aufnahmevoraussetzungen

(1) Bewerberinnen und Bewerber müssen

(2) Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in den Schulversuch besteht nicht.

§ 3

Stundentafel

Der Unterricht hat nach der jeweiligen Stundentafel laut Anlage 1 bis 5 zu erfolgen.

§ 4

Bildungs- und Lehraufgaben;

didaktische Grundsätze

Die für den Schulversuch geltenden Bildungs- und Lehraufgaben und die didaktischen Grundsätze sind von der Schulbehörde festzulegen und in der Schule kundzumachen.

§ 5

Durchführung des Schulversuches

(1) Die Lern- und Arbeitsmittelbeiträge (§ 10 Abs. 2 des NÖ Landwirtschaftlichen Schulgesetzes) dürfen je Schülerin bzw. Schüler und Semester € 310,– nicht übersteigen.

(2) Dieser Schulversuch darf erstmals nur geführt werden, wenn mindestens acht Bewerberinnen bzw. Bewerber pro Standort aufgenommen wurden. Nach erstmaliger Durchführung des Schulversuches beträgt die Mindestschülerinnenzahl bzw. Mindestschülerzahl zwölf.

(3) In jedem Schuljahr darf an den Standorten Edelhof und Hohenlehen dieser Schulversuch entweder mit den Lehrberufen Tischlerei, Zimmerei oder dem Lehrberuf Maurer/Maurerin durchgeführt werden. Die Schulleitungen der landwirtschaftlichen Fachschulen Edelhof und Hohenlehen haben im Einvernehmen mit der Schulbehörde bis spätestens Ende November festzulegen, ob im folgenden Schuljahr die Lehrberufe Tischlerei, Zimmerei oder der Lehrberuf Maurer/Maurerin geführt wird.

§ 6

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 6. September 2004 in Kraft.

Standorte Edelhof und Hohenlehen Tischlerei, Zimmerei

Anlage 1

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft undRechnungswesen

1

Computergestützte Technologie

2

Mathematik und Fachrechnen *)

2

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Fachkunde

4

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)

5

Praktischer Unterricht **)

16

Gesamt

36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen

Standorte Edelhof und Hohenlehen Maurer/Maurerin

Anlage 2

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft undRechnungswesen

1

Computergestützte Technologie

2

Mathematik und Fachrechnen *)

2

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Fachkunde

8

Fachzeichnen

5

Praktischer Unterricht **)

12

Gesamt

36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen

Standort Gießhübl

Anlage 3

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft undRechnungswesen

1

Angewandte Mathematik *)

4

Computergestütztes Fachzeichnen

6

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Mechanische Technologie

6

Laboratoriumsübungen **)

8

Praktischer Unterricht **)

5

Gesamt

36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen (höchstens 9 Schülerinnen bzw. Schüler)

Standort Mistelbach

Anlage 4

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

1

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft undRechnungswesen

1

Angewandte Mathematik undPhysik*)

3

Berufsbezogenes Englisch

1

Projektmanagement

1

C. Fachspezifische Bildung

Geräte- und Datentechnik

3,5

Netzwerktechnik

6,5

Systembetreuung

3

Praktischer Unterricht **)

13

Gesamt

36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen

Standort Warth

Anlage 5

Wochenstunden

A. Persönlichkeitsbildung

Religion

2

Deutsch und Kommunikation *)

1

Bewegung und Sport

2

B. Unternehmerische Bildung

Betriebswirtschaft undRechnungswesen

1

Computergestützte Technologie,Mathematik und Fachrechnen *)

2

Berufsbezogenes Englisch

1

C. Fachspezifische Bildung

Fachkunde

4

Fachzeichnen mit Konstruktionslehre **)

5

Praktischer Unterricht undLaboratoriumsübungen **)

18

Gesamt

36

*) eine einstündige Schularbeit pro Semester

**) Unterricht in Gruppen