Gliederungszahl

1213/25–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank

Ausgabedatum

29.06.2010

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank

1213/25–0

Kundmachung

46/10

2010-06-29

Blatt 1

Ausgegeben am29.06.2010

Jahrgang 201046. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Kirnberg an der Mank

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 27. April 2010, Zl. IVW3-M-3151501/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Kirnberg an der Mank das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Durch einen schwarzweiß geschachteten Stab gespalten, rechts in Blau ein goldenes Mühlrad mit sechs Speichen, links in Weiß ein roter Pfahl.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Kirnberg an der Mank festgesetzten Gemeindefarben “Gold-Blau-Weiß” genehmigt.