Gliederungszahl

1213/27–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reinsberg

Ausgabedatum

27.08.2010

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reinsberg

1213/27–0

Kundmachung

57/10

2010-08-27

Blatt 1

Ausgegeben am27.08.2010

Jahrgang 201057. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Reinsberg

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 13. Juli 2010, Zl. IVW3-M-3201001/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Reinsberg das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün drei goldene Hämmer mit zylindrischem Kopf, darunter im Schildfuß eine silberne gequaderte Zinnenmauer mit geschlossenem, rotem Tor.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Reinsberg festgesetzten Gemeindefarben “Gelb-Grün” genehmigt.