Gliederungszahl

1213/28–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ladendorf

Ausgabedatum

10.12.2010

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ladendorf

1213/28–0

Kundmachung

88/10

2010-12-10

Blatt 1

Ausgegeben am10.12.2010

Jahrgang 201088. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Ladendorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 4. November 2010, Zl. IVW3-M-3163001/001-2010, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Ladendorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Von Schwarz und Silber gespalten und mit einer ausgerissenen, von Silber und Grün gespaltenen Linde mit fünf Ästen, auf denen je drei gestielte Blätter stehen, belegt.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Ladendorf festgesetzten Gemeindefarben “Schwarz-Weiß-Grün” genehmigt.