Gliederungszahl

1213/29–0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau

Ausgabedatum

20.06.2011

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau

1213/29–0

Kundmachung

69/11

2011-06-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.06.2011

Jahrgang 201169. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Mannsdorf an der Donau

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 17. Mai 2011 Zl. IVW3-M-3083401/001-2011, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, der Gemeinde Mannsdorf an der Donau das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“Im gespaltenen Schild vorne in Blau ein silberner rotbezungter steigender Hund mit goldener Kette, hinten in Rot ein schrägrechter silberner Balken.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–16, die vom Gemeinderat der Gemeinde Mannsdorf an der Donau festgesetzten Gemeindefarben “Blau-Weiss-Rot” genehmigt.