Gliederungszahl

0832–0

Titel

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Ausgabedatum

20.11.2012

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

0832–0

Vereinbarung

127/12

2012-11-20

Blatt 1-12

Ausgegeben am20.11.2012

Jahrgang 2012127. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 3 Abs. 1 lit.b des NÖ Verlautbarungsgesetzes, LGBl. 0700–4

Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über die frühe sprachliche

Förderung in institutionellen

Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Landesregierung von Niederösterreich hat die Vereinbarung am 15. Mai 2012 genehmigt. Die Vereinbarung ist gemäß ihrem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Juni 2012 in Kraft getreten.

Niederösterreichische Landesregierung:LandesrätinSchwarz

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, sowie die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien, jeweils vertreten durch den Landeshauptmann bzw. die Landeshauptfrau, – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, gemäß Art. 15a des Bundes-Verfassungsgesetzes nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

Zielsetzungen

(1) Drei bis sechsjährige Kinder in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, die über mangelnde Deutschkenntnisse verfügen, insbesondere jene mit nicht deutscher Muttersprache, sollen so gefördert werden, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach den “Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht” möglichst beherrschen. Die Feststellung eines allfälligen Sprachförderbedarfs soll in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen, allenfalls gemeinsam mit den Leiterinnen und Leitern der Volksschulen bzw. sonstigem qualifizierten Personal erfolgen. Die Sprachförderung wird durch Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen bzw. sonstiges qualifiziertes Personal altersadäquat, alltagsintegriert, individuell und auf spielerische Weise durchgeführt.

(2) Bei der Umsetzung der frühen sprachlichen Förderung im Sinne des Abs. 1 soll der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen in Österreich und der Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen, zur Anwendung gelangen.

(3) Die frühe sprachliche Förderung hat das Ziel, einen erleichterten Einstieg in die Volksschule mit sich zu bringen, die zukünftigen Bildungschancen der Kinder zu optimieren und in weiterer Folge einen besseren Start in das Berufsleben zu ermöglichen.

Artikel 2

Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser Vereinbarung bedeuten die Begriffe

Artikel 3

Frühe sprachliche Förderung in institutionellen

Kinderbetreuungseinrichtungen

(1) Die Vertragsparteien treffen die geeigneten Maßnahmen, um im Zusammenwirken zwischen den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, den Schulen, den Erziehungsberechtigten und den Schulbehörden des Bundes die Beherrschung der Unterrichtssprache Deutsch nach den “Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht” durch alle Kinder beim Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule möglichst sicherzustellen.

(2) Der Bund verpflichtet sich insbesondere,

Die Erfüllung dieser Verpflichtungen obliegt dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur. Bei der Erfüllung der Z. 2 sind die Länder miteinzubeziehen.

(3) Die Länder verpflichten sich, insbesondere Sorge zu tragen für

(4) Die Vertragsparteien werden den Bildungsrahmenplan für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie den Bildungsplan-Anteil gemäß Art. 1 Abs. 2 anwenden.

Artikel 4

Finanzierung der Maßnahmen zur

sprachlichen Frühförderung

(1) Die Gesamtkosten, die in Durchführung der Maßnahmen dieser Vereinbarung entstehen, werden zwischen Bund und Ländern im Verhältnis eins zu eins aufgeteilt, wobei etwaige Beiträge von Gemeinden dem Anteil des jeweiligen Landes zugerechnet werden können. Der Anteil des Bundes beträgt jährlich maximal 5 Millionen Euro. Der Bund leistet an die einzelnen Länder in den Jahren 2012, 2013 und 2014 einen jährlichen Zweckzuschuss im Sinne von §§ 12 und 13 F-VG 1948 in maximal folgender Höhe:

(2) Die im Rahmen der speziellen Qualifizierungsmaßnahmen anfallenden Reise- und Vertretungskosten der Kindergartenpädagoginnen und -pädagogen werden nicht aus dem Zweckzuschuss des Bundes getragen.

Artikel 5

Konzeptvorlage, Berichterstattung und Abrechnung des Zweckzuschusses für die Maßnahmen zur frühen sprachlichen

Förderung

(1) Zur Darlegung der vereinbarungsgemäßen Verwendung des Zweckzuschusses hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis spätestens drei Monate nach Inkrafttreten der Vereinbarung ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 vorzulegen, das Folgendes zu enthalten hat:

Das Konzept hat der Vorlage in Anlage A zu entsprechen. Kann das Land nicht auf bisherige Erfahrungswerte zum Sprachförderbedarf in den institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen zurückgreifen, können die Angaben der Z. 2, Z. 3, Z. 5 unabhängig von der Konzeptvorlage nach Durchführung der ersten Sprachstandsfeststellung gemäß Art. 3 Abs. 3 Z. 1 vorgelegt werden.

(2) Die Länder haben bis 30. November eines jeden Kalenderjahres dem Bundesministerium für Inneres einen Schlussbericht vorzulegen, der neben der Abrechnung des gesamten vorangegangenen Kindergartenjahres, in dem die frühe sprachliche Förderung stattgefunden hat, folgende Angaben zu beinhalten hat:

Im Jahr 2012 hat der Schlussbericht lediglich jene inhaltlichen Angaben über die Fördermaßnahmen und Sprachstandsfeststellungen, die nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung durchgeführt wurden, und die auf diesen Zeitraum beschränkte Abrechnung zu enthalten. Der Schlussbericht hat der Vorlage in Anlage B zu entsprechen. Auf Seiten des Bundes ist zur Entscheidung über die Abrechnung das Bundesministerium für Inneres berufen.

(3) Das Land hat den für das jeweilige Kalenderjahr angewiesenen Betrag des Bundes soweit rückzuerstatten als im betreffenden Kalenderjahr,

(4) Das Land hat die, im für die Gewährung des Zweckzuschusses maßgeblichen Zeitraum angewiesenen Zahlungen insoweit rückzuerstatten, als es einer Verpflichtung nach Abs. 3 Z. 1 bis 4 nicht nachkommt. Bei Vorliegen mehrerer Pflichtverletzungen für die Rückerstattung ist

Mehrere Rückerstattungsbeträge können nur insoweit addiert werden, als sie den Gesamtbetrag des Zweckzuschusses nicht überschreiten. Im Falle der Kumulation der Fälle des Abs. 3 Z. 3 und 4 ist nur der jeweils höhere Betrag zu berücksichtigen.

Artikel 6

Anpassung von Gesetzen

Die zur Durchführung dieser Vereinbarung notwendigen bundes- und landesgesetzlichen Regelungen sind bis längstens 30. September 2012 in Kraft zu setzen.

Artikel 7

Zahlungen des Bundes

(1) Der jährliche Zweckzuschuss des Bundes gemäß Art. 4 Abs. 1 wird nach den unter Art. 5 angeführten Kriterien in zwei Raten für das jeweilige Kalenderjahr auf das vom Land bekannt zu gebende Konto wie folgt angewiesen:

Im Jahr 2012 werden die erste Rate sechs Wochen nach Inkrafttreten der Vereinbarung und die zweite Rate jedenfalls bis 31. Dezember angewiesen.

(2) Die Auszahlung erfolgt durch das Bundesministerium für Inneres. Bei der Auszahlung können allfällige Rückzahlungsverpflichtungen (Art. 5 Abs. 3 und Abs. 4 sowie Art. 8 Abs. 3) aufgerechnet werden.

Artikel 8

Evaluierung und Controlling

(1) Der Einsatz der Zweckzuschussmittel sowie die Wirkung der getätigten Fördermaßnahmen auf die Entwicklung der Sprachkompetenz der geförderten Kinder werden einer Evaluierung unterzogen:

(2) Bei einem negativem Ergebnis der nach diesem Artikel angeführten Überprüfungen informiert das Bundesministerium für Inneres das jeweilige Land über die Möglichkeit, die in Z. 1 und Z. 2 angeführten Dokumente unter Einräumung einer Frist von vier Wochen zu ergänzen und hierzu Stellung zu nehmen. Kommt das Land dieser Aufforderung nicht nach oder ergibt die nochmalige Prüfung erneut ein negatives Prüfungsergebnis, behält sich das Bundesministerium für Inneres vor, die jeweiligen Raten einzubehalten. Ein negatives Ergebnis der Evaluierungen liegt vor, wenn

Eine nicht widmungsgemäße Verwendung liegt vor, wenn keine oder unzureichende Sprachstandsfeststellungen durchgeführt werden (Art. 3 Abs. 3 Z. 1) oder die Sprachförderung nicht den “Bildungsstandards zur Sprech- und Sprachkompetenz zu Beginn der Schulpflicht entspricht” entspricht (Art. 3 Abs. 3 Z. 2).

(3) Zweckzuschussmittel, die in einem Kalenderjahr nicht abgerechnet werden können, werden vom Bund einbehalten und dem jeweiligen Land im darauffolgenden Kalenderjahr für die frühe sprachliche Förderung zugeführt. Einbehaltene Mittel aus dem Jahr 2014 bleiben davon unberührt.

Artikel 9

Inkrafttreten

(1) Sobald

tritt diese Vereinbarung mit dem Ersten des Folgemonats zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern in Kraft.

(2) Nach dem 30. September 2012 können die Voraussetzungen für das Inkrafttreten der Vereinbarung nicht mehr erfüllt werden.

(3) Das Bundeskanzleramt wird dem Bundesministerium für Inneres und den Ländern die Erfüllung der Voraussetzungen mitteilen.

Artikel 10

Geltungsdauer

Die Vereinbarung tritt zwischen dem Bund und den einzelnen Ländern nach positiver Entscheidung über die gemäß Art. 5 erfolgten Abrechnungen durch das Bundesministerium für Inneres außer Kraft. Das Bundeskanzleramt informiert darüber das jeweilige Land.

Artikel 11

Urschrift

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat allen Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.

Konzeptvorlage Art. 15a B-VG Artikel 5

Zum Nachweis der widmungsmäßigen Verwendung des Bundeszuschusses gemäß dem Bildungsplan (Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen) hat das jeweilige Land dem Bundesministerium für Inneres bis (3 Monate nach Inkrafttreten) ein Konzept für die Jahre 2012, 2013 und 2014 einzureichen, das Folgendes enthält:

Eine konkrete inhaltliche Festlegung der Umsetzung der frühen Deutschförderung (Seite 2)

eine Beschreibung der Methodologie, die für die Umsetzung herangezogen wird (Seite 3)

Angaben zu den Verfahren der Sprachstandsfeststellung (Seite 4)

Personaleinsatz (Seite 3+5)

Angaben zu den Standorten (Seite 5)

einen Finanzplan (Seite 6)

1. Angaben zur Landesbehörde Name der zuständigen Landesbehörde:

Name und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson/Antragsteller/in: Adresse der zuständigen Landesbehörde: Name und Kontaktdaten der zuständigen pädagogischen Fachperson: 2. Angaben zu den pädagogischen Zielen 3. Angaben zu den Fördermaßnahmen in Kindergärten1 Rahmenziele laut Bildungsplan und Bildungsstandards Konkrete Zielformulierungen (Was soll erreicht werden?) Unterstützung des Deutscherwerbs durch Sicherstellung eines kontinuierlichen pädagogischen Angebots an deutschfördernden Anregungen Förderung von Zwei-und Mehrsprachigkeit durch tatsächlich praktizierte interkulturelle Pädagogik und aktive Wertschätzung der vorhandenen Erstsprache(n) Förderung von Kommunikation und Gesprächskultur durch Schaffung vieler Gelegenheiten zum Kommunizieren bei stabiler Beziehungsebene zu Bezugspersonen Förderung von Buchkultur und Literacy durch aktive Auseinandersetzung mit Büchern und modernen Medien bzw. adäquatem Umgang mit Buch-, Erzähl-und Schriftkultur Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern durch geduldige Auseinandersetzung mit vorhandener kindlicher Neugier und Experimentierfreudigkeit (Warum-Fragen), um auch abstraktere Kommunikation, Gesprächskultur, Urteils-und Argumentationsfähigkeit zu fördern Sprachförderung durch Verbesserung von Transitionsprozessen, die den Kindern emotional positiv erlebte Transitionserfahrungen ermöglichen. Zum Beispiel durch gezielte Kooperationen mit Eltern, etc. Beobachtung u. Dokumentation der Entwicklung der deutschen Sprache durch die Planung, Durchführung, Dokumentation, Interpretation und Folgerung v. Deutschentwicklung

Rahmenziele laut Bildungsplan und Strukturelle bzw. infrastrukturelle Pädagogische Konzepte u. Personelle Ressourcen u. Maßnahmen Bildungsstandards Maßnahmen Welche rechtlichen bzw. materiellen, strukturellen Verbesserungen sind nötig? Maßnahmen Welche pädagogischen und methodologischen Konzepte bzw. Materialien werden gefördert? Welches pädagogische Fachpersonal wird zusätzlich benötigt und wie wird es gefördert? Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt das Land den Deutscherwerb? Mit welchen konkreten Fördermaßnahmen geht das Land auf Zwei-und Mehrsprachigkeit ein? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Kommunikation und Gesprächskultur? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land die Umsetzung von "Buchkultur - Literacy - digitale Medien" in Deutschförderprogrammen? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Projekte, die "Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern" umsetzen? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Projekte, die Sprachförderung durch Verbesserung von Transitionsprozessen umsetzen? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der deutschen Sprache durchgeführt bzw. gefördert?

1 Vgl. Bildungsplan-Anteil zur sprachlichen Förderung in elementaren Bildungseinrichtungen. http://www.sprich-mit-mir.at/app/webroot/files/file/bildungsplananteilsprache.pdf 3 4. Angaben zum Verfahren der Sprachstandsfeststellung (SpF) 5. Angaben zu den Standorten Standort Verwendetes Messverfahren

Standort Angaben zu den Kindergruppen Angaben zu der Gruppe deutsche Frühförderung Name Adresse Anzahl der Gruppen Anzahl der Kinder Anzahl der Pädagog/innen pro Gruppe Anzahl der Gruppen Anzahl der Kinder Anzahl der Pädagog/innen pro Gruppe

Rahmenziele laut Bildungsplan und Bildungsstandards Kosten für strukturelle bzw. infrastrukturelle Maßnahmen in _ Kosten für pädagogische Konzepte u. Maßnahmen in _ Kosten für personelle Ressourcen u. Maßnahmen in _ Andere Ressourcen in _ KOSTEN GESAMT Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt das Land den Deutscherwerb? Mit welchen konkreten Fördermaßnahmen geht das Land auf Zwei-und Mehrsprachigkeit ein? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Kommunikation und Gesprächskultur? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land die Umsetzung von "Buchkultur - Literacy - digitale Medien" in Deutschförderprogrammen? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Projekte, die "Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern" umsetzen? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Projekte, die Sprachförderung durch Verbesserung von Transitionsprozessen umsetzen? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der deutschen Sprache erreicht bzw. gefördert? GESAMTKOSTEN _

Vorlage Schlussbericht Art. 15a B-VG Artikel 5 für den Förderzeitraum ____________________ Die Länder haben bis 30.11. des jeweiligen Kalenderjahres dem Bundesministerium für Inneres einen Schlussbericht vorzulegen, der neben der Abrechnung des gesamten vorangegangenen Jahres folgende Angaben zu beinhalten hat: Die Gesamtzahl der am Standort getesteten Kinder, die Anzahl der Kinder mit Deutschförderbedarf sowie die tatsächlich geförderten Kinder vom Vorjahr

Die Gesamtzahl der am Standort getesteten Kinder, die Anzahl der Kinder mit Deutschförderbedarf sowie die tatsächlich geförderten Kinder im laufenden Jahr. Diese müssen aufgeschlüsselt werden in förderwürdige Kinder vom Vorjahr und Neuzugänge.

Angaben zu den Standorten

Personaleinsatz und Stundenumfang Deutschförderung

Die Abrechnung des entsprechenden Kindergartenjahres

1.

Angaben zur Landesbehörde Name der zuständigen Landesbehörde:

Name und Kontaktdaten der zuständigen Ansprechperson/Antragsteller/in: Adresse der zuständigen Landesbehörde:

Name und Kontaktdaten der zuständigen pädagogischen Fachperson: 2. Angaben zu den geförderten Kindern im Förderzeitraum ____________________ Nr. Standort Vom Vorjahr Laufendes Kindergartenjahr Förderwürdige Kinder vom Vorjahr Neuzugänge Gesamt getestet Bedarf gefördert Gesamt getestet Bedarf gefördert Gesamt getestet Bedarf gefördert

Gesamt

Nr. Standort Pädagog/innen Zusätzliches Förderpersonal Personal gesamt Anzahl Deutschförderstunden gesamt Vollzeitäquivalent Deutschförderstunden gesamt Anzahl Deutschförderstunden gesamt Vollzeitäquivalent Deutschförderstunden gesamt Anzahl Deutschförderstunden gesamt Vollzeitäquivalent Deutschförderstunden gesamt

Gesamt

Rahmenziele laut Bildungsplan und Bildungsstandards Kosten für strukturelle bzw. infrastrukturelle Maßnahmen in _ Kosten für pädagogische Konzepte u. Maßnahmen in _ Kosten für personelle Ressourcen u. Maßnahmen in _ Andere Ressourcen in _ KOSTEN GESAMT Mit welchen konkreten Maßnahmen unterstützt das Land den Deutscherwerb? Mit welchen konkreten Fördermaßnahmen geht das Land auf Zwei-und Mehrsprachigkeit ein? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Kommunikation und Gesprächskultur? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land die Umsetzung von "Buchkultur - Literacy - digitale Medien" in Deutschförderprogrammen? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Projekte, die "Deutschförderung durch philosophische Gespräche mit Kindern" umsetzen? Mit welchen konkreten Maßnahmen fördert das Land Projekte, die Sprachförderung durch Verbesserung von Transitionsprozessen umsetzen? Mit welchen konkreten Maßnahmen werden Beobachtung und Dokumentation der Entwicklung der deutschen Sprache erreicht bzw. gefördert? GESAMTKOSTEN _