Gliederungszahl

1005/2-0

Titel

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2014

Ausgabedatum

22.11.2013

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2014

1005/2-0

Stammverordnung

102/13

2013-11-22

Blatt 1

Ausgegeben am22.11.2013

Jahrgang 2013102. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 29. Oktober 2013 aufgrund des § 17a Abs. 3 des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBl. 1005–19 , verordnet:

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2014

Niederöstereichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Niederöstereichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterinRenner

§ 1

Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2014 je Gemeinderat in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl

bis

500 EW

€ 255,05

von

501

bis

1.000 EW

€ 385,72

von

1.001

bis

2.000 EW

€ 510,14

von

2.001

bis

3.000 EW

€ 766,43

von

3.001

bis

4.000 EW

€ 850,63

von

4.001

bis

5.000 EW

€ 936,07

von

5.001

bis

7.000 EW

€ 1.021,52

von

7.001

bis

10.000 EW

€ 1.105,68

von

10.001

bis

20.000 EW

€ 1.191,12

von

20.001

bis

30.000 EW

€ 1.276,57

mehr als

30.000 EW

€ 1.362,01

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.