Gliederungszahl

3800/4-0

Titel

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014

Ausgabedatum

23.12.2013

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014

3800/4-0

Stammverordnung

169/13

2013-12-23

Blatt 1-3

Ausgegeben am23.12.2013

Jahrgang 2013169. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 5 des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800–7:

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2014

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterinRenner

Ab 1. Jänner 2014 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:

Tarif

über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben

A. Allgemeiner Teil

Euro

B. Besonderer Teil

I. Gebrauch des Gemeindewappens

II. Örtliche Veranstaltungspolizei

Für die Genehmigung von Änderungen solcher Betriebsstätten beträgt die Verwaltungsabgabe zwei Drittel der für die jeweilige Genehmigung zu entrichtenden Verwaltungsabgabe.

III. Örtliche Straßenpolizei

für mehrmalige Fahrten

33,30

für eine einmalige Ladetätigkeit

14,50

für mehrmalige Ladetätigkeit

33,30

höchstens jedoch

269,–

IV. Örtliche Gesundheitspolizei

V. Örtliche Baupolizei

mindestens jedoch

91,50

VI. Freiwillige Feilbietung beweglicher Sachen

mindestens jedoch

14,50

VII. Örtliches Gewerberecht

VIII. Örtliches Wasserrecht