Gliederungszahl

1025-12

Titel

WR. NEUSTÄDTER STADTRECHT 1977

Ausgabedatum

31.01.2014

WR. NEUSTÄDTER STADTRECHT 1977

1025-0

Wiederverlautbarung

131/77

1977-12-06

Blatt 1-24

1025-1

1. Novelle

131/79

1979-09-10

Blatt 3, 4, 6, 17, 22, 22a, 24

1025-2

2. Novelle

84/81

1981-07-21

Blatt 1, 1a, 3, 4, 4a, 17, 20, 21

1025-3

3. Novelle

118/81

1981-10-08

Blatt 1 und 2

1025-4

4. Novelle

98/82

1982-09-03

Blatt 3, 3a

1025-5

5. Novelle

54/96

1996-06-20

Blatt 1, 3, 4

1025-6

6. Novelle

78/96

1996-07-18

Blatt 4, 4a

1025-7

7. Novelle

138/97

1997-12-19

Blatt 24, 25

1025-8

8. Novelle

100/98

1998-07-23

Blatt 3, 24, 25, 26

1025-9

9. Novelle

15/99

1999-02-25

Blatt 26

1025-10

10. Novelle

98/99

1999-09-16

Blatt 1/26

1025-11

11. Novelle

28/01

2001-04-26

Titelblatt

1025-12

12. Novelle

4/14

2014-01-31

Blatt 1/26

Ausgegeben am31.01.2014

Jahrgang 20144. Stück

Der Landtag von Niederösterreich hat am 12. Dezember 2013 beschlossen:

Änderung des Wr. Neustädter Stadtrechtes 1977

Das Wr. Neustädter Stadtrecht 1977, LGBl. 1025, wird wie folgt geändert:

Im § 2 entfällt der letzte Satz.

Der Präsident:Penz

Der Landeshauptmann:Pröll

Die Landeshauptmann-Stellvertreterin:Renner

Wiener Neustädter Stadtrecht 1977

§ 1

Rechtliche Stellung der Stadt

(1) Die Stadtgemeinde Wiener Neustadt ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht auf Selbstverwaltung. Sie ist eine Stadt mit eigenem Statut.

(2) Das Gebiet der Stadt ist zugleich politischer Bezirk. Die Stadt hat neben den Aufgaben der Gemeindeverwaltung auch die der Bezirksverwaltung zu besorgen.

§ 2

Stadtgebiet

Das Stadtgebiet wird durch das Gesetz über die Gliederung des Landes Niederösterreich in Gemeinden, LGBl. 1030, festgelegt.

§ 3

Wappen, Farben und Siegel der Stadt

(1) Das Wappen der Stadt Wiener Neustadt ist ein viergeteilter Schild, der in seinem ersten und vierten Feld in Gold einen goldbeschnäbelten rotbezungten nimbierten und mit einer silbernen Kaiserkrone halsgekrönten schwarzen Doppeladler, in seinem zweiten und dritten Feld in Rot auf einem grünen Dreiberg einen silbernen zweitürmigen zinnenbekrönten Torbau, dessen durchbrochenes Rundbogentor mit hochgezogenem goldenen Fallgatter von je einer schwarz geöffneten Schießscharte beseitet wird, dessen Türme mit je einem schwarz geöffneten Fenster versehen sind und der zwischen den Türmen einen schwebenden rotweißroten österreichischen Bindenschild zeigt.

(2) Die Farben der Stadt sind weiß-rot.

(3) Das Siegel der Stadt weist das Stadtwappen (Abs. 1) mit der Umschrift “Stadt Wiener Neustadt” auf.

(4) Das Amtssiegel des Magistrates weist das Wappen und die Umschrift “Magistrat der Stadt Wiener Neustadt” auf.

§ 4

Organe und Kontrolle

(1) Für die Organe der Stadt gilt:

(2) Der Kontrollausschuss besteht aus mindestens 7 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern.

§ 5

Kontrollamt

Zur Prüfung der Gebarung und Rechnung der Stadt ist ein Kontrollamt einzurichten.