Gliederungszahl

1213/31-0

Titel

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Parbasdorf

Ausgabedatum

20.05.2014

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Parbasdorf

1213/31-0

Kundmachung

47/14

2014-05-20

Blatt 1

Ausgegeben am20.05.2014

Jahrgang 201447. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 4 Abs. 2 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22:

Kundmachung über die Verleihung eines Gemeindewappens und die Genehmigung der Gemeindefarben für die Gemeinde Parbasdorf

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Die NÖ Landesregierung hat mit Bescheid vom 29. April 2014, Zl. IVW3-M-3084601/001-2014, gemäß § 4 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, der Gemeinde Parbasdorf das nachstehend beschriebene Gemeindewappen verliehen:

“In Grün ein aus einem geflutetem silbernen Schildfuß mit drei blauen Wellenbalken wachsendes, von zwei goldenen aufrecht stehenden Ähren begleitetes Doppelprankenkreuz.”

Gleichzeitig wurden gemäß § 4 Abs. 4 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–22, die vom Gemeinderat der Gemeinde Parbasdorf festgesetzten Gemeindefarben “Grün-Gold-Blau” genehmigt.