Gliederungszahl

0350/70-0

Titel

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut

Ausgabedatum

12.09.2014

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut

0350/70-0

Stammverordnung

78/14

2014-09-12

Blatt 1

Ausgegeben am12.09.2014

Jahrgang 201478. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 9. September 2014 auf Grund des § 1 der NÖ Gemeinderatswahlordnung 1994, LGBl. 0350–10, in Verbindung mit § 20 Abs. 1 der NÖ Gemeindeordnung 1973, LGBl. 1000–23 , verordnet:

Verordnung über die Ausschreibung der Gemeinderatswahlen für alle Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StelllvertreterinRenner

Für die Gemeinderatswahlen aller Gemeinden Niederösterreichs mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut wird als Wahltag

Sonntag, der 25. Jänner 2015

bestimmt.

Als Tag der Verlautbarung der Wahlausschreibung (Stichtag) gilt der

20. Oktober 2014.