Gliederungszahl

1005/1-0

Titel

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2015

Ausgabedatum

30.10.2014

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2015

1005/1-0

Stammverordnung

80/14

2014-10-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.10.2014

Jahrgang 201480. Stück

Die NÖ Landesregierung hat am 7. Oktober 2014 aufgrund des § 17a Abs. 3 des NÖ Gemeinde-Bezügegesetzes, LGBl. 1005–19 , verordnet:

Verordnung über die Höhe der Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen für das Jahr 2015

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterinRenner

§ 1

Die Beitragsleistungen der Gemeinden an die Interessenvertretungen betragen für das Jahr 2015

bis

500 EW

€ 266,14

von

501

bis

1.000 EW

€ 402,49

von

1.001

bis

2.000 EW

€ 532,32

von

2.001

bis

3.000 EW

€ 799,75

von

3.001

bis

4.000 EW

€ 887,61

von

4.001

bis

5.000 EW

€ 976,77

von

5.001

bis

7.000 EW

€ 1.065,93

von

7.001

bis

10.000 EW

€ 1.153,75

von

10.001

bis

20.000 EW

€ 1.242,91

von

20.001

bis

30.000 EW

€ 1.332,07

mehr als

30.000 EW

€ 1.421,23

§ 2

Die Verordnung tritt am 1. Jänner 2015 in Kraft.