Gliederungszahl

8201/22-0

Titel

Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben

Ausgabedatum

30.10.2014

Kundmachung über die teilweise Aufhebung des örtlichen Raumordnungprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben

8201/22-0

Kundmachung

83/14

2014-10-30

Blatt 1

Ausgegeben am30.10.2014

Jahrgang 201483. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß Art. 139 Abs. 5 B-VG:

Kundmachung über die teilweise Aufhebung des

örtlichen Raumordnungsprogrammes der Marktgemeinde Eichgraben

Niederösterreichische Landesregierung:LandeshauptmannPröll

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis vom 25. September 2014, V 65/2014-9, das örtliche Raumordnungsprogramm der Marktgemeinde Eichgraben in der vom Gemeinderat der Marktgemeinde Eichgraben am 13. August 2008 unter Tagesordnungspunkt 2a beschlossenen Fassung, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 5. bis 20. September 2008, soweit dieses für einen Teil des Grundstücks Nr. 627, KG Eichgraben, die Widmung “Grünland-Grüngürtel”, Funktionsfestlegung “Bachbegleitgrün”, festlegt, als gesetzwidrig aufgehoben.

Das Erkenntnis wurde der NÖ Landesregierung am 10. Oktober 2014 zugestellt.