Gliederungszahl

3800/4-0

Titel

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

Ausgabedatum

10.12.2014

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

3800/4-0

Stammverordnung

104/14

2014-12-10

Blatt 1-3

Ausgegeben am10.12.2014

Jahrgang 2014104. Stück

Die NÖ Landesregierung verlautbart gemäß § 2 Abs. 5 des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800–7:

NÖ Gemeinde-Verwaltungsabgabentarif 2015

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterSobotka

Niederösterreichische Landesregierung:Landeshauptmann-StellvertreterinRenner

I.

Ab 1. Jänner 2015 lautet der in § 2 Abs. 1 des NÖ Landes- und Gemeindeverwaltungsabgabengesetzes, LGBl. 3800–7, für Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden angeführte Betrag

statt € 1.000,–

€ 1.095,–

II.

Ab 1. Jänner 2015 lautet der Tarif über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben in den Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Gemeinden:

Tarif

über das Ausmaß der Verwaltungsabgaben

A. Allgemeiner Teil

Euro

B. Besonderer Teil

I. Gebrauch des Gemeindewappens

II. Örtliche Veranstaltungspolizei

Für die Genehmigung von Änderungen solcher Betriebsstätten beträgt die Verwaltungsabgabe zwei Drittel der für die jeweilige Genehmigung zu entrichtenden Verwaltungsabgabe.

III. Örtliche Straßenpolizei

für mehrmalige Fahrten

33,90

für eine einmalige Ladetätigkeit

14,70

für mehrmalige Ladetätigkeit

33,90

höchstens jedoch

273,–

IV. Örtliche Gesundheitspolizei

V. Örtliche Baupolizei

mindestens jedoch

93,–

VI. Freiwillige Feilbietung beweglicher Sachen

mindestens jedoch

14,70

VII. Örtliches Gewerberecht

VIII. Örtliches Wasserrecht