# Verordnung - Übertragung von Angelegenheiten des eigenen

# Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf Bundespolizeibehörde in Linz

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 13. Dezember 1965, mit der die Besorgung von Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz auf die Bundespolizeibehörde in Linz übertragen wird

StF: LGBl. Nr. 55/1965

> Auf Grund des § 41 Abs. 5 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz, LGBl. Nr. 46/1965, wird auf Antrag der Stadt Linz mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

(1) Die Besorgung folgender Angelegenheiten des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt Linz (§ 41 Abs. 1 und 2 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz) wird auf die Bundespolizeibehörde in Linz übertragen:

(2) Die Übertragung gemäß Abs. 1 erstreckt sich nicht auf das Verordnungsrecht nach § 41 Abs. 4 des Statuts für die Landeshauptstadt Linz.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Jänner 1966 in Kraft.