# Oö. Musikschulplan (V)

Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. Februar 1988 über ein Raumordnungsprogramm für den Sachbereich der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Musikschulen (Oö. Musikschulplan)

StF: LGBl. Nr. 6/1988

> Auf Grund des § 14 des Oö. Musikschulgesetzes, LGBl. Nr. 28/1977, und des § 9 Abs. 3 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 18/1972, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 15/1977 und der Kundmachung LGBl. Nr. 102/1982, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Angestrebte Ziele

Ausgehend von den angestrebten Zielen der Sicherung und Verbesserung der kulturellen Verhältnisse (§ 2 Abs. 5 des Oberösterreichischen Raumordnungsgesetzes) und der Schaffung der räumlichen und strukturellen Voraussetzungen für möglichst gleichwertige Lebensbedingungen in allen Landesteilen im Sinne des § 2 Abs. 3 des O.ö. Landesraumordnungsprogrammes, LGBl. Nr. 30/1978, dient das Raumordnungsprogramm für den Sachbereich der Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Musikschulen (O.ö. Musikschulplan) einer möglichst großen Breitenwirkung der musikalischen Unterweisung und der Chancengleichheit musikalisch Begabter.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Maßnahmen zur Erreichung der Ziele

Zur Erreichung der im § 1 umschriebenen Ziele wird unter Bedachtnahme auf ausreichend große Einzugsbereiche und auf den Bedarf nach Leistungen von Musikschulen die räumliche Verteilung der Musikschulen und deren Zweigstellen im Landesgebiet wie folgt festgelegt:

Politischer Bezirk LINZ-STADT

Politischer Bezirk STEYR-STADT

Politischer Bezirk WELS-STADT

Politischer Bezirk BRAUNAU AM INN

Politischer Bezirk EFERDING

Politischer Bezirk FREISTADT

Politischer Bezirk GMUNDEN

Politischer Bezirk GRIESKIRCHEN

Politischer Bezirk KIRCHDORF A. D. KREMS

Politischer Bezirk LINZ-LAND

Politischer Bezirk PERG

Politischer Bezirk RIED I. INNKREIS

Politischer Bezirk ROHRBACH

Politischer Bezirk SCHÄRDING

Politischer Bezirk STEYR-LAND

Politischer Bezirk URFAHR-UMGEBUNG

Politischer Bezirk VÖCKLABRUCK

Politischer Bezirk WELS-LAND

In der Anlage ist diese räumliche Verteilung dargestellt.

## Anl. 1 {#prov_anl_1}

Anlage

/Dokumente/Landesnormen/LOO12003224/Musik_Anl1_1988-6.jpg