# LVG Änderungen Staatsgrenze Österreich - Deutschland 1990

Landesverfassungsgesetz vom 19. Jänner 1990 über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland

StF: LGBl.Nr. 22/1990 (GP XXIII RV 325 AB 333/1990 LT 37)

## § 1 {#par_1}

§ 1

(1) Durch dieses Landesverfassungsgesetz wird der Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich (Land Oberösterreich) und der Bundesrepublik Deutschland in dem im § 3 bezeichneten Grenzabschnitt bestimmt.

(2) Die für diesen Grenzabschnitt festgelegte Staatsgrenze ist zugleich Landesgrenze.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Im Sinne dieses Landesverfassungsgesetzes sind

## § 3 {#par_3}

§ 3

Der Verlauf der Staatsgrenze wird in der Sektion III des Grenzabschnittes "Dreieckmark-Dandlbachmündung" zwischen den Grenzpunkten N2 und N5 durch die Anlagen

7 (Beschreibung der Staatsgrenze)

8 (Koordinatenverzeichnis der Grenzzeichen)

9 (Grenzkarte im Maßstab 1 : 2000)

bestimmt.

## § 4 {#par_4}

§ 4

Dieses Landesverfassungsgesetz tritt - vorbehaltlich des zu seiner Wirksamkeit erforderlichen übereinstimmenden Bundesverfassungsgesetzes - in demselben Zeitpunkt in Kraft wie der Vertrag. Die Landesregierung hat die Nummer, unter welcher der Vertrag im Bundesgesetzblatt verlautbart wurde, im Landesgesetzblatt kundzumachen.