# Verordnung, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden

Beachte

Gilt jetzt als Verordnung der Bildungsdirektion für Oberösterreich

Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 28. April 1997, mit der die Lehrpläne für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen erlassen werden

StF: LGBl.Nr. 92/1997

> Auf Grund des § 11 Abs. 1 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/1996, wird verordnet:

alte Dokumentnummer

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Für die nachstehend genannten land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen werden die in den Anlagen A1 bis A10 und B1 bis B8 enthaltenen Lehrpläne erlassen:

Anlage B1

Im RIS seit

18.09.2018

## § 2 {#par_2}

§ 2

Lehrstoffverteilung

(1) Für jeden Unterrichtsgegenstand dieser Lehrpläne, ausgenommen den Religionsunterricht, ist von den unterrichtenden Lehrern zur Vorbereitung des Unterrichtes

(2) Diese Lehrstoffverteilung hat an der Schule aufzuliegen und muß allen unterrichtenden Lehrern zugänglich sein.

(3) In dieser Lehrstoffverteilung ist der Lehrstoff laut Lehrplan näher auszuführen und zumindest auf die einzelnen Unterrichtswochen aufzuteilen. Ferner sind die jeweils entsprechenden Lernziele und die vorgesehenen Unterrichtsmittel anzugeben.

## § 3 {#par_3}

§ 3

Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1997 in Kraft.

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

(Anm: Anlagen hier nicht dokumentiert; siehe LGBl.Nr. 92/1997 und die Änderungsanmerkungen)

Lehrpläne der Berufsschulen

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Landwirtschaft (Anschlußlehre)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Gartenbau (1., 2. und 3. Schulstufe)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Forstwirtschaft (Anschlußlehre)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Geflügelwirtschaft (3. Schulstufe und Anschlußlehre)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Feldgemüsebau (Anschlußlehre)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Lehrplan der Berufsschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft (1., 2. und 3. Schulstufe) (Anschlußlehre)

(Anm: LGBl. Nr. 108/2007)

Im RIS seit

18.09.2018

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

18.09.2018