# V Landschaftsschutzgebiet Feuchtgebiet "Weyr-Welsern" in Neukirchen an der Vöckla

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Feuchtgebiet

"Weyr-Welsern" in der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla als

Landschaftsschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 40/2002

> Auf Grund des § 11 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129, in der Fassung der Kundmachung LGBl. Nr. 160/2001 wird verordnet:

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Das Feuchtgebiet „Weyr-Welsern“ in der Gemeinde Neukirchen an der Vöckla, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Landschaftsschutzgebiet im Sinn des § 11 Oö. NSchG 2001.

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in der Anlage 1 durch den Plan im Maßstab 1 : 1.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellung, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich. (Anm: LGBl.Nr. 117/2022)

Im RIS seit

22.12.2022

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Im Landschaftsschutzgebiet bedürfen über die gemäß den §§ 5, 9 und 10 Oö. NSchG 2001 bewilligungspflichtigen Vorhaben hinaus folgende weitere Vorhaben einer Bewilligung der Behörde:

Im RIS seit

22.12.2022

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. (Anm: LGBl.Nr. 117/2022)

Im RIS seit

22.12.2022

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

22.12.2022

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

22.12.2022