# Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Einreihung von Verwendungen in den oö. Gemeinden (mit Ausnahme der Städte mit eigenem Statut) und Gemeindeverbänden (Oö. Gemeinde-Einreihungsverordnung - Oö. G-EV)

StF: LGBl.Nr. 53/2002

> Auf Grund der §§ 183, 184 Abs. 2, 186 Abs. 3 und 187 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 (Oö. GDG 2002), LGBl. Nr. 52, wird verordnet:

## § 1 § 1Bewertungskriterien {#par_1}

(1) Bei der Bewertung sind die im § 184 Oö. GDG 2002 angeführten Bewertungskriterien in folgenden Abstufungen zu berücksichtigen. Für die einzelnen Kriterien bzw. Abstufungen sind insbesondere folgende Merkmale charakteristisch.

(2) Fachwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 1 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Einfache Fähigkeiten und Kenntnisse

Durch einfache Arbeitsanweisung vermittelbare Grundkenntnisse sind erforderlich.

2.

Fachliche Grundkenntnisse

Durch Anlernen vermittelbare Kenntnisse für

-

einfache und standardisierte Arbeitsvorgänge oder

-

die Verwendung einfacher technischer Einrichtungen

sind erforderlich.

3.

Fachkenntnisse

Durch Praxis erworbene Fertigkeiten oder methodische Kenntnisse in bestimmten Fachgebieten, einschließlich der Fertigkeiten oder Kenntnisse zum Gebrauch von Spezialeinrichtungen sind erforderlich.

4.

Fortgeschrittene Fachkenntnisse

Im Arbeitsprozess gewonnene und durch zusätzliche Ausbildung (z. B. Matura) erweiterte Fachkenntnisse sind erforderlich.

5.

Grundlegende spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch breite Erfahrung, zusätzliche Weiterbildung oder formelle Fach- oder Hochschulausbildung vermittelte Kenntnisse, die das Können und Verstehen von Techniken, Methoden und Zusammenhängen sowie wissenschaftlicher Theorien und Grundsätze ermöglichen, sind erforderlich.

6.

Ausgereifte spezielle oder wissenschaftliche Kenntnisse

Durch mehrjährige Erfahrungen in der Praxis erworbene, fundierte Kenntnisse in Spezialgebieten oder das Wissen zur Beherrschung komplexer Arbeitsgebiete sind erforderlich.

7.

Beherrschung von komplexen Aufgaben

Durch langjährige Erfahrung sowie durch umfassende Fortbildung erworbene Kenntnisse zur Beherrschung von

oder von Spezialbereichen

-

Techniken und Theorien einschließlich ihrer Umsetzung in einem speziellen Aufgabengebiet oder

-

komplexen und vielschichtigen Aufgabengebieten

sind erforderlich.

(3) Managementwissen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 2 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Ausführung einer Aufgabe, die nach Zielsetzung und Inhalt weitgehend spezifiziert ist und keine Überwachung anderer Stellen umfasst.

2.

Begrenzt

Durchführung oder Überwachung der Durchführung einer oder mehrerer dem Ziel und Inhalt nach klar festgelegter Aufgaben unter angemessener Berücksichtigung ihrer Beziehung zu angrenzenden Sachgebieten.

3.

Homogen

Interne Integration von ihrer Zielsetzung nach weitgehend einheitlichen Unterfunktionen oder verwandten Teilbereichen sowie externe Koordination mit anderen Funktionen oder Bereichen.

4.

Heterogen

Integration und Koordination von Funktionen oder Bereichen, die auf Grund ihrer Größe oder Komplexität eigene und teilweise divergierende Zielsetzungen entwickeln.

5.

Breit

Integration und Koordination von allen Funktionen sowie Bereichen des Unternehmens oder der Organisation.

(4) Umgang mit Menschen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 3 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

Eine durchschnittliche Höflichkeit und Gewandtheit im Umgang mit Menschen ist erforderlich.

2.

Wichtig

Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten und zu unterstützen, ist von Bedeutung.

3.

Unentbehrlich

Die Fähigkeit, andere zu verstehen, anzuleiten, zu motivieren und zu entwickeln, ist unerlässliche Voraussetzung.

(5) Denkrahmen (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 4 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Strikte Routine

Einfache und detaillierte Anweisungen bestimmen das Denken.

2.

Routine

Standardisierte Routineabläufe und genaue Anweisungen bestimmen das Denken.

3.

Teilroutine

Geringfügig verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von Präzedenzfällen sowie vorgegebenen Methoden und Normen bestimmen das Denken.

4.

Methoden und Normen

Wesentlich verschiedenartige Verfahrensweisen unter Verwendung von bekannten Methoden und Normen bestimmen das Denken.

5.

Grundsätze und Ziele

Klar definierte Grundsätze und Richtlinien sowie vorgegebene Ziele in Teilbereichen bestimmen das Denken.

6.

Grob definierte Grundsätze, Zielsetzungen

Grob definierte Unternehmens- oder Organisationsrichtlinien und spezifizierte Unternehmens- oder Organisationsziele bestimmen das Denken.

7.

Gesamtstrategisch orientiert

Grundsätze der allgemeinen Unternehmens- oder Organisationspolitik und Gesamtziele bestimmen das Denken.

(6) Denkanforderung (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 5 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Wiederholend

Identische Situationen, deren Lösung eine einfache Auswahl aus dem Gelernten erfordert, sind zu bewältigen.

2.

Ähnlich

Ähnliche Situationen, deren Lösung eine sorgfältige Unterscheidung und Auswahl aus dem Gelernten erfordern, sind zu bewältigen.

3.

Unterschiedlich

Unterschiedliche Situationen, die eine Problemanalyse und Suche nach Lösungswegen im Rahmen des gesicherten Standes des Wissens erfordern, sind zu bewältigen.

4.

Adaptiv

Komplexe Situationen, die eine Analyse, Interpretation, Bewertung und besonders ausgeprägte Urteilsfähigkeit erfordern, sind zu bewältigen; Strategien sind zu entwickeln.

(7) Handlungsfreiheit (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 6 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Detailliert angewiesen

Direkte und detaillierte Anweisungen sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

2.

Angewiesen

Anordnungen und bestehende Arbeitsvorschriften sowie unmittelbare Kontrolle bestimmen das Handeln.

3.

Standardisiert

Vorgegebene Arbeitsweisen und Verfahren, allgemeine Arbeitsvorschriften sowie Teilergebnis- und Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

4.

Richtliniengebunden

Arbeitsweisen und Verfahren, die aus der Praxis heraus entstanden oder für die genaue Richtlinien vorhanden sind sowie eine allgemeine Erfolgskontrolle bestimmen das Handeln.

5.

Allgemein geregelt

Allgemeine Vorgangsweisen und Verfahren, für die generelle Regelungen oder Richtlinien vorhanden sind, sowie die Erreichung definierter Ziele bestimmen das Handeln.

6.

Funktionsorientiert

Grobe Ziele oder Ziele in bestimmten Bereichen bestimmen das Handeln.

7.

Strategisch orientiert

Strategische Zielsetzungen sowie die generelle Unternehmens- oder Organisationspolitik bestimmen das Handeln.

(8) Dimension nach finanziellen Auswirkungen des Verwaltungshandelns pro Jahr (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 7 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Minimal

bis

285.000 Euro

2.

Sehr klein

bis

500.000 Euro

3.

Klein

bis

2,850.000 Euro

4.

Mittel

bis

5,000.000 Euro

5.

Groß

bis

28,500.000 Euro

6.

Sehr groß

bis

50,000.000 Euro

7.

Besonders groß

bis

500,000.000 Euro

8.

Total

bis

5.000,000.000 Euro

(9) Einfluss auf Ergebnisse (§ 184 Abs. 1 Oö. GDG 2002 in Verbindung mit § 22 Abs. 2 Z 9 Oö. GG 2001):

Abstufungen

Merkmale

1.

Gering

Erbringung von Leistungen in Form der Erlangung, Registrierung und Weitergabe von Informationen, die von anderen zur Erreichung von bestimmten Endergebnissen benutzt werden.

2.

Beitragend

Erbringung von interpretierenden, beratenden oder Assistenzleistungen zur Unterstützung der Entscheidungen und Handlungen anderer.

3.

Anteilig

Die Mitwirkung (außer mit eigenen Mitarbeitern und Vorgesetzten) innerhalb oder außerhalb der eigenen Organisationseinheit beim Entscheiden und Durchführen von Aufgaben ist erforderlich.

4.

Entscheidend

Es besteht die volle Verantwortung für Endergebnisse, die anteilige Verantwortung der anderen Mitwirkenden ist untergeordnet.

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Unter Berücksichtigung dieser Bewertungsgrundsätze werden folgende Verwendungen gemäß § 183 Oö. GDG 2002 den einzelnen Funktionslaufbahnen (GD) zugeordnet:

GD

Funktion

25

1.

Reinigungskraft

2.

Hilfsarbeiter/in

3.

Kanzleihilfskraft, Amtswart/in

4.

Kindergartenbusbegleitung

24

1.

Reinigungskraft im Pflegebereich

2.

Telefonist/in

23

1.

Angelernte/r Arbeiter/in

2.

Straßenarbeiter/in

3.

Portier/in

22

1.

Hausarbeiter/in

2.

Kläranlagenhelfer/in

3.

Kindergarten(Hort)helfer/in

4.

Schulhelfer/in

5.

Kanzleibedienstete/r

21

1.

Schulwart/in

2.

Badewart/in

3.

Kraftwagenlenker/in

4.

Klärwärter/in

5.

Heimhelfer/in

6.

Mitarbeiter/in im Schreibdienst

7.

Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst

8.

Führung einer Schülerausspeisung

20

1.

Kanzleikraft mit Vorgesetztenfunktion

2.

Kassier/in

3.

Mitarbeiter/in im Verwaltungsdienst mit zusätzlicher Verwendung

4.

Pflegehelfer/in

5.

Altenbetreuer/in

6.

Pflegeassistent/in

19

1.

Facharbeiter/in

2.

Klärwärter/in

3.

Leitende/r Klärwärter/in

4.

Ausbildungsmaturant/in

5.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 10 und GD 9 (bzw. für Bürgermeister vergleichbarer Gemeinden)

6.

Beamter/in des Exekutivdienstes in der Grundausbildung

18

1.

Vorarbeiter/in

2.

Klärfacharbeiter/in

3.

Leitende/r Klärfacharbeiter/in

4.

Buchhalter/in

5.

Sachbearbeiter/in

6.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 8 bis 6 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)

7.

Medizinisch-technische Fachkraft (MTF)

8.

Küchenleiter/in in kleinen Küchen

9.

Altenfachbetreuer/in

10.

Mitarbeiter/in einer Sozialberatungsstelle

11.

Pflegefachassistent/in

17

1.

Betriebsleiter/in (Klärwärter/in)

2.

Partieführer/in

3.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

4.

Qualifizierte/r Buchhalter/in

5.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in

6.

Erzieher/in

7.

Sekretär/in für leitende Bedienstete der GD 5 (bzw. für Bürgermeister/in vergleichbarer Gemeinden)

16

1.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

2.

Kanzleileiter/in

3.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit besonderer Funktion

4.

Universitätsabsolvent/in in Ausbildung

5.

Behindertenpädagoge/in

6.

Küchenleiter/in in mittelgroßen Küchen

7.

Entfallen

8.

Zugeteilte/r Beamter/in des Exekutivdienstes

15

1.

Qualifizierte/r Sachbearbeiter/in mit teilweiser Referentenfunktion

2.

Bauhofleiter/in / Betriebsleiter/in

3.

Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes

4.

Pflegegruppenverantwortliche/r

5.

Dienstführende/r Beamter/in des Exekutivdienstes

6.

Bedienstete/r des gehobenen Dienstes der Gesundheits- und Krankenpflege

14

1.

Referent/in

2.

Bedienstete/r des gehobenen medizinisch-technischen Dienstes mit besonderen Aufgaben

3.

Abfallberater/in

4.

Bauleiter/in

5.

Sicherheitstechniker/in

6.

Küchenleiter/in in großen Küchen

7.

Gruppenerzieher/in (insbesondere in einem Kinder- und/oder Jugendwohnheim)

8.

Sozialarbeiter/in

9.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 1)

10.

Leiter/in eines Gemeindewachkörpers

13

1.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)

2.

Referent/in mit besonderer Funktion

3.

Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 1 (ohne Zentralverwalter)

4.

Pflegedienstleiter/in (Alten- und Pflegeheim der Kategorie 2)

5.

Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

12

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie I

2.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie V)

3.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

4.

Leiter/in eines Alten- und Pflegeheims der Kategorie 2 (ohne Zentralverwalter)

5.

Verbandssekretär/in (Bezirksabfallverband)

11

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie II

2.

Abteilungsleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

3.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VI)

4.

Juristische/r, betriebswirtschaftliche/r, wissenschaftliche/r oder technische/r Referent/in

10

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie III

2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VII)

9

1.

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie IV

2.

Geschäftsgruppenleiter/in (Gemeinde der Kategorie VIII)

8

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V

7

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI

6

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII

5

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII

(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, 6/2021)

(2) Die im Abs. 1 aufgezählten Verwendungen werden hinsichtlich ihrer wesentlichen Aufgaben und allfälligen Verwendungsvoraussetzungen in der Anlage näher umschrieben. Soweit für die Zuordnung von Verwendungen zu den einzelnen Funktionslaufbahnen eine Einwohnerzahl festgelegt ist, ist die Zahl jener Personen maßgeblich, die zum Stichtag für die jeweils letzte Gemeinderatswahl die aus Anlass des Auslaufens einer Funktionsperiode stattgefunden hat, einen Wohnsitz in der Gemeinde haben.

(3) Wenn durch eine Option gemäß § 165a Oö. Gemeindebedienstetengesetz-Novelle 2002 keine wesentliche Änderung in der bisherigen Verwendung eintritt, kann von den im Anhang genannten Verwendungsvoraussetzungen abgesehen werden, sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.

Im RIS seit

04.02.2021

## § 3 § 3Befristete Ausbildungslaufbahnen {#par_3}

(1) Die Verwendungen „Maturant/in in Ausbildung“ (GD 19) und „Universitätsabsolvent/in in Ausbildung“ (GD 16) dürfen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen die Dauer von 24 Monaten nicht übersteigen. Länger als drei Monate dauernde Karenzurlaube oder sonstige Abwesenheiten vom Dienst hemmen den Ablauf dieser Frist. Liegt die Abwesenheit vorwiegend im dienstlichen Interesse, kann bestimmt werden, dass der Fristenlauf nicht gehemmt wird.

(2) Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht und wird das Dienstverhältnis trotzdem fortgesetzt oder steht kein entsprechender Dienstposten zur Verfügung, kann die Frist des Abs. 1 um höchstens zwölf Monate verlängert werden. Das Ausbildungsziel ist erreicht, wenn die letzte Dienstbeurteilung auf „entsprechend“ gemäß § 150 Abs. 1 Z 1 Oö. GDG 2002 lautet und die vorgeschriebene Dienstausbildung erfolgreich absolviert wurde.

(3) Nach Ablauf der Frist des Abs. 1 bzw. Abs. 2 ist im Fall der Fortsetzung des Dienstverhältnisses der (die) bisherige „Maturant/in in Ausbildung“ bzw. der (die) bisherige „Universitätsabsolvent/in in Ausbildung“ höherwertig zu verwenden und dieser Verwendung entsprechend einzureihen. Dies ist beim (bei der) bisherigen „Maturant/in in Ausbildung“ zumindest die GD 18, beim (bei der) bisherigen „Universitätsabsolvent/in in Ausbildung“ zumindest die GD 14.

## § 4 § 4Provisorische Einreihung {#par_4}

Für die provisorische Einreihung nach § 186 Oö. GDG 2002 ist der II. Teil 1. und 3. Abschnitt der Oö. Landes-Vertragsbedienstetenverordnung sinngemäß anzuwenden, wobei

## § 4a § 4aQualifikationsausgleich sowie maximal anrechenbare Zeiten {#par_4a}

(1) An Qualifikationsausgleich gemäß § 168 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 können zuerkannt werden:

(2) An maximal anrechenbaren Zeiten gemäß § 169 Abs. 3 Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002, wobei die Kriterien des § 169 Abs. 3 letzter Satz Oö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 ausreichen, sind anzurechnen:

## § 5 § 5Verweisungen {#par_5}

Soweit in dieser Verordnung oder ihrem Anhang auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:

## § 6 § 6In-Kraft-Treten {#par_6}

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 2002 in Kraft.

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 25

Aufgaben:

Vornahme von allgemeinen Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten

Aufgaben:

Vornahme von manuellen Tätigkeiten, wie Tragen von Gegenständen, Küchenhilfsdienst, einfache Gartenarbeiten (z. B. Rasen mähen, Laub kehren); teilweise Reinigungsarbeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über die verwendeten Geräte und Materialien

Aufgaben:

Empfang, Übernahme, Verteilung, Transport und Versendung von Akten/Poststücken; Botengänge sowie unterstützende Dienstleistungen (z. B. Herstellung von Kopien)

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der Kanzleiordnung und der EDV

Aufgaben:

Unterstützung des KFZ-Lenkers / der KFZ-Lenkerin beim Transport der Kindergartenkinder

Verwendungsvoraussetzungen:

Geschick im Umgang mit Kindern

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 24

Aufgaben:

Vornahme von Reinigungsarbeiten in Alten- und Pflegeheimen im zeitlich überwiegenden Ausmaß im Pflegebereich; regelmäßiger, unmittelbarer Kontakt mit Heimbewohnern

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse über Wirkung und Anwendung von Reinigungsmitteln und -geräten; Grundkenntnisse der Hygiene

Aufgaben:

Entgegennahme bzw. Weiterleitung von Telefonaten, Herstellung von Telefonverbindungen, Erteilung von einfachen Auskünften

Verwendungsvoraussetzungen:

entsprechende Kenntnisse über Bedienung der Telefonanlage (inklusive allgemeine EDV-Kenntnisse)

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 23

Aufgaben:

Vornahme manueller Tätigkeiten in Verwendungen, die keinen Lehrabschluss voraussetzen; Facharbeiten werden nur unter Anleitung ausgeübt

Verwendungsvoraussetzungen:

grundsätzliches handwerkliches Geschick

Aufgaben:

Einfache Ausbesserungs- und Erhaltungsarbeiten z. B. an Straßen, Verkehrsleiteinrichtungen unter Anleitung und in der Regel innerhalb einer Arbeitsgruppe; Reinigungsarbeiten und fallweise Streckendienstfahrten

Verwendungsvoraussetzungen:

grundsätzliches handwerkliches Geschick

Aufgaben:

Anlaufstelle und Kontaktperson beim Betreten eines Gebäudes; Ein- und Ausgangskontrolle; Telefonvermittlung

Verwendungsvoraussetzungen:

Kommunikationsfreudigkeit, freundliches Auftreten

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 22

Aufgaben:

selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten im Bereich der Gebäudeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

grundsätzliches handwerkliches Geschick

Aufgaben:

Mithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW unter Anleitung durch einen Klärwärter

Verwendungsvoraussetzungen:

Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung

Aufgaben:

Unterstützung des Fachpersonals bei der Beaufsichtigung, Erziehung und Betreuung von Kindern

Verwendungsvoraussetzungen:

pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; hauswirtschaftliche Grundkenntnisse

Aufgaben:

Unterstützung von Kindern mit Behinderung bei der Bewältigung des Schulalltags in Allgemeinen Sonderschulen und Integrationsklassen

Verwendungsvoraussetzungen:

pädagogisches Geschick im Umgang mit Kindern; gute Umgangsformen

Aufgaben:

Protokollierung, Evidenthaltung sowie routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundkenntnisse der EDV und der Kanzleiordnung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 21

Aufgaben:

Beaufsichtigung, Wartung (selbständige Durchführung diverser Instandhaltungs- und Kleinreparaturarbeiten) und Pflege (Reinigung) von Schulgebäuden und der dazugehörigen Liegenschaft

Verwendungsvoraussetzungen:

grundsätzliches handwerkliches Geschick; kein erlernter Beruf gefordert

Aufgaben:

Gewährleistung eines sicheren und hygienischen Badebetriebs

Verwendungsvoraussetzungen:

Erste-Hilfe-Ausbildung; Rettungsschwimmer-Prüfung; ev. Bademeister-Ausbildung; Schulung für den sicheren Umgang mit den für den Badebetrieb erforderlichen Chemikalien

Aufgaben:

überwiegender Einsatz als Lenker von Kraftfahrzeugen; Wartung und Pflege von Kfz

Verwendungsvoraussetzungen:

Lenkerberechtigung für das jeweilige Fahrzeug; Berufspraxis

Aufgaben:

Betrieb und Wartung einer Abwasserreinigungsanlage bis 500 EGW

Verwendungsvoraussetzungen:

Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung

Aufgaben:

Unterstützung hilfebedürftiger Personen bei der Weiterführung des Haushalts

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Vornahme von Reinschriften; fallweise Erteilung einfacher Telefonauskünfte

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben:

Tätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; fallweise Erteilung einfacher Auskünfte; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band)

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs; EDV-Kenntnisse

Aufgaben:

Sicherstellen eines funktionierenden Küchenbetriebs bei der Schülerausspeisung; Verantwortung für Speiseplan und Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen:

gute Kochkenntnisse; kein erlernter Beruf gefordert

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 20

Aufgaben:

Führungund Beaufsichtigung einzelner Mitarbeiter des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes bzw. von Amtswarten; Protokollieren und Evidenthaltung von Aktenstücken; Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweiseMaterialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; EDV-Kenntnisse

Aufgaben:

Abwicklung des Zahlungsverkehrs

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen; zusätzlich angeeignetes Fachwissen; hohe Genauigkeit

Aufgaben:

Tätigkeiten im mittleren Kanzlei- und Verwaltungsdienst, insbesondere selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; fallweise Erteilung einfacher Auskünfte; darüber hinaus regelmäßig zusätzliche Sachbearbeitertätigkeiten im erheblichen Umfang; fallweise Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band)

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs, gute EDV-Kenntnisse

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem GuKG

Aufgaben:

Unterstützung bei der Betreuung pflegebedürftiger Personen und bei der Weiterführung des Haushalts

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegeassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 19

Aufgaben:

Einsatz im erlernten oder in einem verwandten Lehrberuf

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss. Der Lehrabschluss kann durch Ablegung der Facharbeiter-Aufstiegsprüfung ersetzt werden. Dem einschlägigen Lehrabschluss ist ein Lehrabschluss in einem verwandten Beruf (Lehrberufsliste iVm § 7 BAG) sowie ein Lehrabschluss nach dem Oö. Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz 1991 gleichzuhalten

Aufgaben:

Mithilfe beim Betrieb einer Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis 10.000 EGW

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung

Aufgaben:

Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage von 500 bis 2.000 EGW

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Klärwärter-Grundkurs oder gleichwertige Ausbildung

Aufgaben:

Ausführung von für die Ausbildung zum Referenten (GD 14) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen einfacher Standardbriefe; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben:

Grundausbildung eines Beamten für die Durchführung von behördlichen und nichtbehördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache

Verwendungsvoraussetzungen:

Eignung für die Teilnahme am Grundausbildungslehrgang für Exekutivbeamte

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 18

Aufgaben:

Leitung einer Arbeitsgruppe (mindestens 3 ständig zugeteilte Bedienstete – davon mindestens ein/e Bedienstete/r der Funktionslaufbahn GD 23 oder numerisch niedriger); selbständige Durchführung von Facharbeiten und Überwachung der Tätigkeit der zugeteilten Bediensteten

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss

Aufgaben:

Mitarbeit auf einer Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung zum Klärfacharbeiter

Aufgaben:

Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage von 2.000 bis 10.000 EGW

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung als Klärfacharbeiter

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Vorarbeiten für den Rechnungsabschluss bzw. für den Voranschlag

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit

Aufgaben:

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder berufliche Erfahrung

Aufgaben:

Schreiben von Diktaten (persönlich oder vom Band) mittels Textverarbeitung (allenfalls noch mit Schreibmaschine); selbständiges Verfassen von Standardbriefen; Ausfüllarbeiten; Terminvereinbarung und -planung; Erteilung von Telefonauskünften; zusätzliche Hilfestellung im Bereich der Büroabwicklung; Zeiterfassung; Kundenbetreuung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau einer Lehrabschlussprüfung als Bürokaufmann oder eines verwandten Lehrberufs

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTF-SHD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse nach dem MTF-SHD-Gesetz

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich bis zu 30.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie in der Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

Betreuung pflegebedürftiger Menschen

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgeschriebener Ausbildung

Aufgaben:

Beratung, Information und Unterstützung hilfsbedürftiger Menschen bezüglich Umfang und Art sozialer Hilfe

Verwendungsvoraussetzungen:

Kenntnisse über Träger der SH und über deren Hilfsangebote, Grundkenntnisse über Pflegebereich, Einfühlungsvermögen, soziales Engagement

Aufgaben:

Tätigkeiten der Pflegefachassistenz nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 17

Aufgaben:

Leitung (Betrieb und Wartung) einer Abwasserreinigungsanlage über 10.000 EGW

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss (Chemiewerker/ -laborant, Mechaniker, Schlosser, Elektriker oder Installateur); Ausbildung als Klärfacharbeiter

Aufgaben:

Beaufsichtigung und Leitung einer Bedienstetengruppe (etwa 10 Bedienstete), der Facharbeiter angehören

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Fachschule; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden.

Aufgaben:

betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 7 bis 14 ständigen Mitarbeitern

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule, Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule; diese Voraussetzungen können durch eine mehrjährige Berufspraxis oder eine gleichwertige Ausbildung ersetzt werden.

Aufgaben:

Buchführung; Führung der Kassengeschäfte; Einleitung, Durchführung und Überwachung des Zahlungsvollzugs; Rechnungskontrolle; Voranschlags- bzw. Rechnungsabschlussarbeiten; Anordnungskontrolle

Verwendungsvoraussetzungen:

vertiefte Kenntnisse der Buchhaltungsvorschriften; EDV-Kenntnisse; Niveau eines Handelsschulabsolventen; einschlägiger Lehrabschluss oder Berufspraxis; hohe Genauigkeit und Selbständigkeit

Aufgaben:

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit in Routinefällen, in den übrigen Fällen Durchführung anspruchsvoller Arbeiten je nach Notwendigkeit unter Anleitung und Aufsicht eines Vorgesetzten.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

Aufgaben:

Betreuung und Erziehung von Jugendlichen nach vorgegebenem Erziehungs- und Betreuungsauftrag

Verwendungsvoraussetzungen:

Erzieherausbildung gemäß dem II. Teil lit. c Z 26 Oö. LVBV; bei Werkstättenerziehern zusätzlich entsprechende Qualifikation eines Facharbeiters gemäß GD 19

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 16

Aufgaben:

betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 15 bis 24 ständigen Mitarbeitern

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,

Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule

Aufgaben:

Führung und Beaufsichtigung der Mitarbeiter des Kanzleidienstes, des Kanzleihilfsdienstes sowie von Amtswarten; Protokollierung und Evidenthaltung von Aktenstücken; routinemäßige Zuordnung von Aktenstücken und Posteingangsstücken; fallweise Materialverwaltung; Beglaubigung von Ausfertigungen

Verwendungsvoraussetzungen:

detaillierte Kenntnisse der Kanzleiordnung; Grundkenntnisse der EDV; erweiterte Fachkenntnisse auf Grund eines Handelsschulabschlusses oder einer Lehre jeweils mit Berufspraxis

Aufgaben:

Tätigkeit im Verwaltungs- und Wirtschaftsbereich; dazu gehört insbesondere

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des Verwaltungsfachdienstes (einschließlich Rechnungsfachdienst) gemäß Dienstzweig C/1 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem Verwaltungs- und Wirtschaftsfachdienst gemäß II. Teil lit. c Z 19 Oö. LVBV. Hohes Maß an Selbständigkeit, nicht nur in Routinefällen.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Hauptschulabsolventen und entsprechendes Fachwissen durch einschlägigen Lehrabschluss oder Berufspraxis; genaue Kenntnisse der in Betracht kommenden Vorschriften und Gesetze

Aufgaben:

Ausführung der für die Ausbildung zum juristischen, betriebswirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Referenten (GD 11) notwendigen Tätigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

spezielle Fachkenntnisse durch Absolvierung eines Universitätsstudiums

Aufgaben:

Arbeit mit und für Menschen mit besonderen Bedürfnissen (z. B. durch Begleitung, Beratung, Förderung und Hilfe)

Verwendungsvoraussetzungen:

Ausbildung zum diplomierten Behindertenpädagogen oder gleichwertige Qualifikation

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich mehr als 30.000, aber nicht mehr als 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan und den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie der Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

Mitwirkung bei der Durchführung von behördlichen und nichtbehördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache

Verwendungsvoraussetzungen:

Grundausbildung für Exekutivbeamte; ausreichende Grundkenntnisse in verschiedenen Rechtsgebieten

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 15

Aufgaben:

Durchführen von behördlichen, überwiegend standardisierten Verwaltungsangelegenheiten sowie Durchführung von behördlichen, nicht standardisierten Verwaltungsangelegenheiten (Referententätigkeit) im erheblichen Umfang in Gemeinden von 2.501 bis 3.500 Einwohner

Verwendungsvoraussetzungen:

erweitertes Fachwissen gegenüber der Verwendung in der Funktionslaufbahn GD 16.3

Aufgaben:

betriebliche, wirtschaftliche und personelle Führung des Bauhofes / Betriebes mit mindestens 25 ständigen Mitarbeitern

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse durch einschlägigen Lehrabschluss; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Meisterprüfung oder Absolvierung einer Baufachschule,

Bauhandwerkerschule oder Werkmeisterschule

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz)

Aufgaben:

Planung und Durchführung einer fachgerechten Hilfe und Betreuung von Personen innerhalb einer Pflegegruppe mit mindestens 5 zugeteilten Fachkräften

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung zur DGKS / zum DGKP oder zur DPKS / zum DPKP; Weiterbildung in Geriatrie; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Durchführung von behördlichen und nicht-behördlichen Aufgaben im eigenen und übertragenen Wirkungsbereich im Rahmen der Aufgabenstellung eines Gemeindewachkörpers oder einer Gemeindewache

Verwendungsvoraussetzungen:

Dienstausbildung für dienstführende Beamte des Exekutivdienstes; Verhandlungsgeschick sowie mehrjährige Berufspraxis; Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohe Flexibilität; Beherrschung von Konfliktsituationen

Aufgaben:

Gehobener Dienst der Gesundheits- und Krankenpflege nach dem GuKG

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund gesetzlich vorgesehener Ausbildung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 14

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- oder Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit detailliertem Wissen im jeweiligen Bereich

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem MTD-Gesetz

Verwendungsvoraussetzungen:

erweiterte Fachkenntnisse auf Grund gesetzlicher Vorschriften (MTD-Gesetz); besondere Kenntnisse durch mindestens dreijährige krankenhausspezifische (berufsspezifische) Tätigkeit

Aufgaben:

Durchführung von Beratungen in abfallwirtschaftlichen Angelegenheiten und Mitwirkung bei der Weiterentwicklung und Umsetzung von Abfallwirtschaftskonzepten

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung

Aufgaben:

Ausschreibung und Aufsicht über die in Eigenregie oder durch Fremdfirmen durchgeführten Bauarbeiten anhand der vorgegebenen Baupläne; fallweise Projektierung; Verantwortung für die Einhaltung der projektgemäßen Abwicklung einschließlich der finanziellen Auswirkungen

Verwendungsvoraussetzungen:

erweiterte Fachkenntnisse auf Grund des Abschlusses einer höheren Schule (ohne Berufspraxis) oder einer Lehre (mit mehrjähriger Berufspraxis)

Aufgaben:

Tätigkeiten nach dem ASchG

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer Höheren technischen Lehranstalt sowie Qualifikation nach dem AschG

Aufgaben:

Leitung von Küchen von Alten- und Pflegeheimen mit jährlich über 70.000 Verpflegstagen (VT = Summe der gewichteten Essensportionen; Gewichtung: 1 Frühstücksportion = 1/6 VT, 1 Mittagessensportion = 3/6 VT und 1 Abendessensportion = 2/6 VT); Verantwortung für den Speiseplan einschließlich Diätkost und den Einkauf

Verwendungsvoraussetzungen:

Lehrabschluss als Koch; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Kenntnisse über Hygiene; Zusatzausbildung gemäß § 13 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

Planung, Übernahme und Durchführung von Betreuungs- und Erziehungstätigkeiten, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen; Anleitung der Erzieher

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund einer Erzieherausbildung nach dem II. Teil lit. b Z 16 Oö. LVBV

Aufgaben:

Betreuung und Beratung von Menschen mit besonderen Bedürfnissen, drogen- und/oder alkoholabhängigen Personen sowie von sonstigen betreuungsbedürftigen Personen

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung einer Akademie für Sozialarbeit oder eines einschlägigen Fachhochschulstudiums oder eine sonstige gleichwertige Qualifikation nach dem Oö. JWG

Aufgaben:

verantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen; Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

selbständige und eigenverantwortliche Leitung eines Gemeindewachkörpers mit mindestens 5 Beamten des Exekutivdienstes im Rahmen der Zuständigkeiten

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Dienstausbildung für dienstführende Beamte des Exekutivdienstes; Führungs- und Verhandlungsgeschick sowie mehrjährige Berufspraxis als dienstführender Beamter des Exekutivdienstes; Erfahrung und Wissen in verschiedenen Rechtsgebieten; hohes Maß an Flexibilität; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Beherrschung von Konfliktsituationen

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 13

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 10.001 bis 15.000 Einwohner mit organisatorischer Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Tätigkeiten im Verwaltungs-, Wirtschafts- und Agrardienst; dazu gehört insbesondere

Vorgesetztenfunktion oder weitgehend selbständige regelmäßige Besorgung von Aufgaben, die über jene eines Referenten (GD 14) hinausgehen. Entspricht im Wesentlichen dem Aufgabenbereich des gehobenen Verwaltungs- oder Rechnungsdienstes gemäß den Dienstzweigen B/1 und B/2 der Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. II. Teil lit. b Z 10 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufspraxis; erforderlichenfalls Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Verantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs eines Alten- und Pflegeheims mit 50 bis 90 Heimplätzen

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

Verantwortlicher Leiter des pflegerischen Bereiches eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze; Vorsorge für die erforderliche Hilfe und Betreuung im Sinn einer ganzheitlichen Hilfestellung

Verwendungsvoraussetzungen:

Fachkenntnisse auf Grund der Ausbildung an einer Schule für Gesundheits- und Krankenpflege; mehrjährige Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Pflegedienstleiterausbildung gemäß § 15 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

Leitung des Geschäftsbetriebes eines Bezirksabfallverbandes (Verband bis etwa 90.000 Einwohner)

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung; Managementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 12

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde bis 1.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 7.001 bis 10.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung (Gemeinden von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe – organisatorische Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Verantwortlicher Leiter des wirtschaftlichen, administrativen und technischen Bereichs eines Alten- und Pflegeheims ab 91 Heimplätze

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger Berufserfahrung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; Voraussetzungen nach § 12 der Oö. Alten- und Pflegeheimverordnung

Aufgaben:

Leitung des Geschäftsbetriebs eines Bezirksabfallverbands (Verband mit über 90.000 Einwohner)

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule; Abfallberaterausbildung;

Managementkenntnisse; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 11

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 1.001 bis 2.500 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Leitung einer Abteilung (Gemeinden über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Abteilung (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Aufgabengruppe – organisatorische Eingliederung der Abteilung in eine Geschäftsgruppe) mit mindestens 3 zugeteilten Bediensteten der GD 18 oder numerisch niedriger

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis und Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

Aufgaben:

Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität

Aufgaben:

Wahrnehmung der rechtlichen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen oder technischen Aufgaben (Bescheide, Förderungsfälle, Studien, Bauplanungen, -abwicklungen), für die

Grundsätzlich selbständige Aufgabenerledigung; Funktion als Vorgesetzter möglich. Aufgabengebiet entspricht im Wesentlichen den Dienstzweigen A/1 bis A/3 der Anlage zur Oö. Gemeindebeamten-Dienstzweigeverordnung bzw. dem II. Teil lit. a Z 1, 2, 8 und 9 Oö. LVBV.

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums oder Fachhochschulstudiums und mehrjährige Berufspraxis; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 10

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 2.501 bis 4.500 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse

Aufgaben:

Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule mit mehrjähriger einschlägiger Berufspraxis oder Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 9

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 4.501 bis 7.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse

Aufgaben:

Leitung einer Geschäftsgruppe (Gemeinde über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung in einer Geschäftsgruppe (= organisatorisch und sachgebietsmäßig zusammen gehörende Abteilungen)

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines einschlägigen Universitätsstudiums; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung; hohes Maß an Flexibilität

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 8

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie V

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 7.001 bis 10.000 Einwohner); selbständige Führung des Dienstbetriebs des Gemeindeamts; Sicherstellung der Gemeindeverwaltung

Verwendungsvoraussetzungen:

Niveau eines Absolventen einer höheren Schule sowie umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung oder Absolvierung eines der Verwendung entsprechenden Universitätsstudiums (vorzugsweise der Rechtswissenschaften); Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 7

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VI

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 10.001 bis 15.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion

Verwendungsvoraus-setzungen:

Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 6

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VII

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde von 15.001 bis 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse

FUNKTIONSLAUFBAHN GD 5

Leiter/in eines Gemeindeamts der Kategorie VIII

Aufgaben:

Leitung eines Gemeindeamts (Gemeinde über 22.000 Einwohner); Sicherstellung der Gemeindeverwaltung; generelle Koordinierungsfunktion

Verwendungsvoraussetzungen:

Absolvierung eines Universitätsstudiums im Sinn des § 37 Abs. 1 Oö. GemO 1990; umfangreiches Fachwissen durch mehrjährige Berufserfahrung in der Gemeindeverwaltung; Kenntnisse in der Mitarbeiterführung sowie Managementkenntnisse

(Anm: LGBl.Nr. 66/2005, 6/2021)

Im RIS seit

04.02.2021