# Kundmachung betreffend Lehrpläne für den Religionsunterricht an den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen und Fachschulen

Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 23. August 1982 betreffend Lehrpläne für den Religionsunterricht an den land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen und Fachschulen

StF: LGBl.Nr. 64/1982

> Die jeweils in den Anlagen A1, A2 und A3 sowie B1, B2 und B3 wiedergegebenen Lehrpläne für den Religionsunterricht wurden von den betreffenden Kirchen erlassen und werden gemäß § 2 Abs. 2 und § 7d Abs. 1 des Religionsunterrichtsgesetzes, BGBl. Nr. 190/1949, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 324/1975, bekanntgemacht.

## Anl. 1 Anlage B3 {#prov_anl_1}

(Anm: Anlagen hier nicht dokumentiert; siehe LGBl.Nr. 64/1982)

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an zweijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an land- und forstwirtschaftlichen Berufsschulen

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an dreijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen

Lehrplan für den evangelischen Religionsunterricht an zweijährigen land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen