# Verordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und

# Siedlungsfonds gewährten Darlehen

Verordnung der Oö. Landesregierung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

StF: LGBl. Nr. 117/2003

> Auf Grund des § 5 Abs. 2 des Landes-Wohnungs- und Siedlungsfondsgesetzes, LGBl. Nr. 57/1950, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 86/2002 wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Der Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen beträgt 4%, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer Zinssatz festgesetzt wurde.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.