# Verordnung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land

# für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend den Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf Verkehrsflächen des Landes

StF: LGBl. Nr. 85/2008

> Auf Grund des § 17 Abs. 2 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 61/2008, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

§ 1

Der Kostenbeitrag der Gemeinden an das Land für die Durchführung des Winterdienstes auf den innerhalb ihres Gemeindegebiets liegenden Verkehrsflächen des Landes gemäß § 17 Abs. 1 erster Satz Oö. Straßengesetz 1991, soweit es sich nicht um Landesstraßen gemäß § 40a Oö. Straßengesetz 1991 handelt, wird nach den Durchschnittskosten der Durchführung des Winterdienstes auf Landesstraßen mit 600 Euro je Straßenkilometer und Kalenderjahr festgesetzt.

## § 2 {#par_2}

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.