# V Naturschutzgebiet "Goiserer Weißenbachtal" in Bad Goisern

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das "Goiserer Weißenbachtal" in der Gemeinde Bad Goisern als Naturschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 76/2013

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 4/2013, wird verordnet:

## § 1 {#par_1}

(1) Das „Goiserer Weißenbachtal“ in der Gemeinde Bad Goisern, politischer Bezirk Gmunden, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) Die Grenzen des Naturschutzgebiets sind in einem Übersichtsplan im Maßstab 1:10.000 (Anlage 1) sowie in Teilplänen im Maßstab 1:4.000 (Anlagen 2/1 und 2/2) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 3 maßgeblich.

## § 2 {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

## § 3 {#par_3}

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die im § 1 Abs. 2 genannten Anlagen werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht; sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen und sind ohne Auswirkung auf die Kundmachung auch im Internet unter

www.land-oberoesterreich.gv.at/recht