# V Naturschutzgebiet "Steyrschlucht" in Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln als Naturschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 11/2016

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 92/2014, wird verordnet:

Im RIS seit

11.03.2016

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Die „Steyrschlucht“ in den Gemeinden Steinbach an der Steyr, Grünburg und Molln, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) Die Grenze des Naturschutzgebiets ist im Übersichtsplan in der Anlage 1 im Maßstab 1 : 20.000 sowie in den Teilplänen im Maßstab 1 : 5.000 (Anlagen 2/1 bis 2/5) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenze des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung der gestatteten forstwirtschaftlichen Nutzung, des Inselbereichs oder des Flusstauch- und Bootsfahrverbots, sind die koordinatenbezogenen Darstellungen der Anlagen 3/1 und 3/2 maßgeblich. (Anm: LGBl.Nr. 91/2023)

Im RIS seit

01.12.2023

## § 2 {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

## § 3 {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 2/1 Im RIS seit {#prov_anl_2_1}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 2/2 Im RIS seit {#prov_anl_2_2}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 2/3 Im RIS seit {#prov_anl_2_3}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 2/4 Im RIS seit {#prov_anl_2_4}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 2/5 Im RIS seit {#prov_anl_2_5}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 3/1 Im RIS seit {#prov_anl_3_1}

Im RIS seit

01.12.2023

## Anl. 3/2 Im RIS seit {#prov_anl_3_2}

Im RIS seit

01.12.2023