# Verordnung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Festsetzung eines landesweiten Berechtigungssprengels für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich

StF: LGBl.Nr. 61/2016

> Auf Grund des § 42 Abs. 1a in Verbindung mit § 40 Abs. 4 des Oö. Pflichtschulorganisations-gesetzes 1992, LGBl. Nr. 35/1992, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2016, wird verordnet:

Im RIS seit

05.10.2016

## § 1 {#par_1}

Als Berechtigungssprengel wird für die öffentlichen Neuen Mittelschulen in Oberösterreich das gesamte Landesgebiet festgesetzt.

## § 2 {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft und betrifft erstmals den Schulbesuch im Schuljahr 2017/2018.