# V Naturschutzgebiet „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein als Naturschutzgebiet festgestellt wird

StF: LGBl.Nr. 92/2017

> Auf Grund des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:

Im RIS seit

21.12.2017

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Der „Burgberg in Losenstein“ in der Gemeinde Losenstein, politischer Bezirk Steyr-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf der Außengrenzen des Schutzgebiets oder über die Abgrenzung einzelner gestatteter Nutzungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.

Im RIS seit

21.12.2017

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

21.12.2017

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

21.12.2017

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

21.12.2017

## Anl. 2/1 Im RIS seit {#prov_anl_2_1}

Im RIS seit

21.12.2017

## Anl. 2/2 Im RIS seit {#prov_anl_2_2}

Im RIS seit

21.12.2017