# Verordnung, mit der der Stadt Linz Aufgaben der amtlichen Kontrolle nach § 25 LMSVG übertragen werden

Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der der Stadt Linz Aufgaben der amtlichen Kontrolle nach § 25 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG übertragen werden

StF: LGBl.Nr. 108/2018

> Auf Grund des § 25 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz - LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

07.01.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Stadt Linz werden Aufgaben der amtlichen Kontrolle - ausgenommen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Hygienekontrollen von Schlacht-, Zerlegungs- und Wildbearbeitungsbetrieben sowie Rückstandskontrollen bei lebenden Tieren und Fleisch - sowie die Setzung von mit Bescheid zu erlassenden Maßnahmen gemäß § 39 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz, BGBl. I Nr. 13/2006, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 37/2018, übertragen.

Im RIS seit

07.01.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1)Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.

(2)Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich vom 31. August 2018, LGBl. Nr. 68/2018, außer Kraft, sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich bis zu diesem Zeitpunkt ereignet haben.

Im RIS seit

07.01.2019