# Oö. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-Land

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten zwischen der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde und der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land (Oö. BVB-Übertragungsverordnung Steyr/Steyr-Land)

StF: LGBl.Nr. 6/2019

> Auf Grund des § 1 des Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetzes (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

08.02.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bürgermeisterin bzw. vom Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde auf die Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land übertragen:

Im RIS seit

03.09.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) In sämtlichen Angelegenheiten nach dem Namensänderungsgesetz - NÄG, einschließlich der Vollstreckung aller nach diesem Gesetz erlassenen Bescheide, wird die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen.

(2) In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Steyr-Land auf die Bürgermeisterin bzw. den Bürgermeister der Statutarstadt Steyr als Bezirksverwaltungsbehörde übertragen:

Im RIS seit

08.02.2019

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 2019 in Kraft.

Im RIS seit

08.02.2019