# V Naturschutzgebiet und Landschaftspflegeplan „Moorwiese Unterweg“ in St. Georgen am Walde

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Moorwiese Unterweg“ in der Gemeinde St. Georgen am Walde als Naturschutzgebiet festgestellt und ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

StF: LGBl.Nr. 46/2019

> Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:

Im RIS seit

03.06.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Die „Moorwiese Unterweg“ in der Gemeinde St. Georgen am Walde, politischer Bezirk Perg, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Im RIS seit

03.06.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

03.06.2019

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß § 4 ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen die Erhaltung der Moorfläche mit ihrem Artenreichtum zu gewährleisten.

Im RIS seit

03.06.2019

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden folgende Maßnahmen festgelegt:

Im RIS seit

03.06.2019

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

03.06.2019

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

03.06.2019

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

03.06.2019