# V Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Teichlboden in Spital am Phyrn

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der der „Teichlboden“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Europaschutzgebiet bezeichnet und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

StF: LGBl.Nr. 59/2019

> Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 49/2017, wird verordnet:

Im RIS seit

08.08.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der „Teichlboden“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn (offizielle Gebietskennziffer AT 3146000) ist gemäß dem Durchführungsbeschluss der Europäischen Kommission vom 14. Dezember 2018 (§ 7 Z 2) Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung gemäß Art. 4 der „FFH-Richtlinie“ (§ 7 Z 1) und wird als „Europaschutzgebiet ‚Teichlboden‘“ bezeichnet.

Im RIS seit

08.08.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Plan im Maßstab 1 : 1.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

(2) Das Europaschutzgebiet umfasst jenes Gebiet, das mit Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der das Gebiet „Warscheneck-Süd Wurzeralm - Stubwies“, in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 58/2019 als Zone B ausgewiesen ist.

Im RIS seit

08.08.2019

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Schutzzweck des Europaschutzgebiets „Teichlboden“ (§ 1) ist die Erhaltung oder gegebenenfalls die Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands

Codebezeichnung gemäß der „FFH - Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

7230

Kalkreiche Niedermoore

Codebezeichnung gemäß der „FFH - Richtlinie“

Bezeichnung der Art

Beschreibung des Lebensraums

1393

Firnisglänzendes Sichelmoos

(Hamatocaulis vernicosus)

Kleinseggenriede, auf pH-neutralen bis schwach sauren, basenreichen, aber kalkarmen, offenen bis schwach beschatteten, dauerhaft kühl-feuchten, meist sehr nassen Standorten in Nieder- und Zwischenmooren, Nasswiesen und Verlandungszonen von Seeufern; gemähte oder beweidete, schwachsaure, stets sehr nasse, flachwüchsige, zum Teil quellige Niedermoore

Im RIS seit

08.08.2019

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Die im § 2 der Verordnung, mit der das Gebiet „Warscheneck-Süd Wurzeralm - Stubwies“ in der Gemeinde Spital am Pyhrn als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 58/2019 festgelegten erlaubten Eingriffe führen keinesfalls zu einer wesentlichen Beeinträchtigung des Schutzzwecks des Europaschutzgebiets im Sinn des § 24 Abs. 3 Oö. NSchG 2001.

Im RIS seit

08.08.2019

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

(1) Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen gemäß § 6 einen günstigen Erhaltungszustand der in diesem Gebiet vorkommenden Lebensraumtypen gemäß der Tabelle 1 und der Pflanzenart gemäß der Tabelle 2 zu gewährleisten.

(2) Die Umsetzung der Pflegemaßnahmen zur Gewährleistung des günstigen Erhaltungszustands erfolgt vorrangig im Rahmen von privatrechtlichen Verträgen mit den jeweils nutzungsberechtigten Personen.

Im RIS seit

08.08.2019

## § 6 Im RIS seit {#par_6}

Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

Bezeichnung des Lebensraums

Pflegemaßnahmen

3260

Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitricho-Batrachion

Erhalt und Entwicklung einer naturnahen Morphologie und Gewässerdynamik

7140

Übergangs- und Schwingrasenmoore

Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren auf der Teilfläche mit Vorkommen von Hamatocaulis vernicosus, jedoch mit der Möglichkeit einer gezielten Beweidung von geringer Intensität, die die Entstehung von kleinräumigen Vegetationslücken als Pionierstandorte ermöglichen soll

7230

Kalkreiche Niedermoore

Sicherung oder Wiederherstellung der moortypischen, ungestörten Hydrologie und Trophie (Verschließen von Entwässerungsgräben, Förderung der typgemäßen Hochmoorvegetation); Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren auf der Teilfläche mit Vorkommen von Hamatocaulis vernicosus, jedoch mit der Möglichkeit einer gezielten Beweidung von geringer Intensität, die die Entstehung von kleinräumigen Vegetationslücken als Pionierstandorte ermöglichen soll; fakultative Gehölzentfernung

Bezeichnung der Pflanzenart

Pflegemaßnahmen

1393

Firnisglänzendes Sichelmoos

(Hamatocaulis vernicosus)

Freihalten von Betritt und Beweidung mit Weidetieren, jedoch mit der Möglichkeit einer gezielten Beweidung von geringer Intensität, die die Entstehung von kleinräumigen Vegetationslücken als Pionierstandorte ermöglichen soll; Sicherung der ungestörten Hydrologie und Trophie; Mahd mit Entfernen des Mähguts, fakultative Gehölzentfernung; Einrichtung von extensiv genutzten Pufferzonen zu intensiv bewirtschafteten Flächen

Im RIS seit

08.08.2019

## § 7 Im RIS seit {#par_7}

Die in dieser Verordnung zitierten unionsrechtlichen Vorschriften stehen derzeit in folgender Fassung in Geltung:

Im RIS seit

08.08.2019

## § 8 Im RIS seit {#par_8}

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

08.08.2019

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

08.08.2019

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

08.08.2019