# Oö. BVB-Übertragungsverordnung ASR Mühlviertel

Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Übertragung von behördlichen Zuständigkeiten im Arbeits- und Sozialrecht zwischen den Bezirkshauptmannschaften Freistadt, Perg, Rohrbach und Urfahr-Umgebung (Oö. BVB-Übertragungsverordnung ASR Mühlviertel)

StF: LGBl.Nr. 84/2019

> Auf Grund von § 1 Oö. Bezirksverwaltungsbehörden-Kooperationsgesetz (Oö. BVB-KG), LGBl. Nr. 103/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

24.10.2019

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

In folgenden Rechtsmaterien wird in den spezifisch genannten Angelegenheiten die behördliche Zuständigkeit von der Bezirkshauptmannschaft Perg, von der Bezirkshauptmannschaft Rohrbach sowie von der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung auf die Bezirkshauptmannschaft Freistadt übertragen:

Im RIS seit

24.10.2019

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2019 in Kraft.

(2) Die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung anhängigen Verfahren sind von der bis dahin zuständigen Behörde weiterzuführen.

Im RIS seit

24.10.2019