# Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020

Verordnung der Oö. Landesregierung zum Nachweis von Deutschkenntnissen im Bereich der Wohnbauförderung (Oö. Wohnbauförderung-Deutschkenntnis-Verordnung 2020)

StF: LGBl.Nr. 1/2020

> Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z 14 Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6/1993, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 110/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

15.01.2020

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Der Nachweis der Deutschkenntnisse gemäß § 6 Abs. 9 Z 3 Oö. WFG 1993 gilt als erfüllt durch Vorlage

Im RIS seit

15.01.2020

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

Im RIS seit

15.01.2020