# Verordnung über die Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen im Bereich des Oö. ADG (Oö. WEBVO 2020)

Verordnung der Oö. Landesregierung über die Anforderungen an den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen im Bereich des Oö. ADG (Oö. WEBVO 2020)

StF: LGBl.Nr. 17/2020 (RL (EU) 2016/2102 vom 26. Oktober 2016, ABl. Nr. L 327 vom 2.12.2016, S 1 [CELEX-Nr. 32016L2102])

> Auf Grund des § 15b Abs. 2 Oö. Antidiskriminierungsgesetz (Oö. ADG), LGBl. Nr. 50/2005, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 78/2018, wird verordnet:

Im RIS seit

06.03.2020

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Für die Inhalte von Websites und mobilen Anwendungen des Landes Oberösterreich, der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der durch Landesgesetz eingerichteten Selbstverwaltungskörper und der sonstigen durch Landesgesetz eingerichteten juristischen Personen des öffentlichen Rechts gilt die DIN EN 301 549 V2.1.2 Barrierefreiheitsanforderungen, geeignet für die öffentliche Beschaffung von IKT-Produkten und -Diensten in Europa, Ausgabe 2018-08.

Im RIS seit

06.03.2020

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Sie ist auf Websites, die zu diesem Zeitpunkt bereits veröffentlicht wurden, ab dem 23. September 2020 und auf mobile Anwendungen ab dem 23. Juni 2021 anzuwenden.

Im RIS seit

06.03.2020