# V Naturschutzgebiet und Landschaftspflegeplan Gierer Streuwiese in der Gemeinde Roßleithen

Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die „Gierer Streuwiese“ in der Gemeinde Roßleithen als Naturschutzgebiet festgestellt und mit der ein Landschaftspflegeplan für dieses Gebiet erlassen wird

StF: LGBl.Nr. 70/2020

> Auf Grund des § 15 Abs. 2 und des § 25 des Oö. Natur- und Landschaftsschutzgesetzes 2001 (Oö. NSchG 2001), LGBl. Nr. 129/2001, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 109/2019, wird verordnet:

Im RIS seit

18.08.2020

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Die „Gierer Streuwiese“ in der Gemeinde Roßleithen, politischer Bezirk Kirchdorf, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage 1 ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 1.500 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

Im RIS seit

18.08.2020

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Gemäß § 25 Abs. 4 Oö. NSchG 2001 sind folgende Eingriffe gestattet:

Im RIS seit

18.08.2020

## § 3 Im RIS seit {#par_3}

Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans gemäß § 4 ist es, durch geeignete Pflegemaßnahmen die Erhaltung der Feuchtwiese mit ihrem Artenreichtum zu gewährleisten.

Im RIS seit

18.08.2020

## § 4 Im RIS seit {#par_4}

Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden folgende Maßnahmen festgelegt:

Im RIS seit

18.08.2020

## § 5 Im RIS seit {#par_5}

(1)Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2)Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung, mit welcher die „Gierer-Streuwiese“ in der Gemeinde Roßleithen als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 40/1995, außer Kraft.

Im RIS seit

18.08.2020

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Im RIS seit

18.08.2020

## Anl. 2 Im RIS seit {#prov_anl_2}

Im RIS seit

18.08.2020